Betreff
Gründung der Regionale 2016 - Agentur GmbH
Vorlage
004/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Gemeinde Nottuln gründet gemeinsam mit dem Kreis Borken, dem Kreis Coesfeld, den jeweils kreisangehörigen Städten und Gemeinden, sowie den Städten und Gemeinden Dorsten, Haltern am See, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Selm und Werne eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma REGIONALE 2016 – Agentur GmbH. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Auf das Stammkapital übernimmt die Gemeinde Nottuln eine Stammeinlage in Höhe von 250,- Euro, die in bar zu erbringen ist.

 

  1. Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird der Bürgermeister der Gemeinde Nottuln bestellt; im Verhinderungsfall kann er seine Rechte und Pflichten auf eine/n von ihm zu benennende/n Vertreter/in übertragen.

 

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Gemeinde Nottuln bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag zu beschließen und schon vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister bei der Beschlussfassung über die Erstbestellung der Geschäftsführung mitzuwirken. Dies gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung der Gemeinde Nottuln nicht wesentlich berührt wird.

 


Sachverhalt:

 

Die Kreise Borken und Coesfeld, deren jeweiligen kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Städte und Gemeinden Dorsten, Haltern am See, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Selm und Werne zeichnen für die Ausrichtung der REGIONALE 2016 verantwortlich. Hierfür ist – wie bei den bisherigen REGIONALEN auch - bis zur Erreichung des Gesellschaftszwecks nach dem Präsentationsjahr 2016 eine eigenständige Gesellschaft zu gründen. Aufgabe der Gesellschaft wird es sein, gemeinsam mit öffentlichen und privaten Akteuren das regionale Strukturprogramm „ZukunftsLAND - DIE REGIONALE im MÜNSTERLAND“ zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu zählt insbesondere, die strategischen Ziele des Strukturprogramms sowie die Kriterien für die Projektauswahl festzulegen, die Projekte auszuwählen und die Projektträger bei der Erarbeitung und Umsetzung der Projekte zu unterstützen.

 

Gesellschaft und Gesellschafter

Die REGIONALE 2016-Agentur wird als GmbH errichtet. Ein Gesellschaftsvertragsentwurf wurde vom sog. Kernteam erarbeitet und mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW (MBV) abgestimmt.

Der Entwurf liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei.

Das Kernteam besteht aus je zwei Vertretern der Kreisverwaltungen Borken und Coesfeld, je zwei Bürgermeistern aus den Kreisen Borken und Coesfeld sowie aus drei Bürgermeistern der beteiligten sieben Kommunen der Kreise Unna, Recklinghausen und Wesel. Der Gesellschaftsvertragsentwurf berücksichtigt die Erfahrungen der Vorgänger-REGIONALEN. Inwieweit es sinnvoll und vorteilhaft ist, die Gesellschaft als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung auszurichten (siehe § 3 des Gesellschaftsvertrages), wird derzeit noch abschließend geprüft. Zu den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Organen wie Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung tritt der nach dem Kommunalwirtschaftsrecht erforderliche Aufsichtsrat sowie der „REGIONALE-typische“ Lenkungsausschuss. Unterstützt werden können die Organe der Gesellschaft durch wissenschaftliche Beiräte.  

Als Gesellschafter sind alle Kommunen im REGIONALE-Gebiet vorgesehen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro. Die Höhe der jeweiligen Stammeinlage des Kreises Borken, des Kreises Coesfeld und der Städte und Gemeinden Dorsten, Haltern am See, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Selm und Werne richtet sich zunächst nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune zu der Anzahl aller Einwohner im REGIONALE-Gebiet. Für die Kreise Borken und Coesfeld werden die rechnerischen Geschäftsanteile jeweils auf Kreis und seine Städte und Gemeinden aufgeteilt. Hiernach erhalten größere Städte je einen Geschäftsanteil in Höhe von 500 Euro und die übrigen Städte und Gemeinden je einen Geschäftsanteil in Höhe von 250 Euro. Der Rest verbleibt bei den Kreisen. Alle Stammeinlagen müssen durch 50 Euro teilbar sein (§ 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG), so dass sich hieraus geringfügige Abweichungen vom Einwohnerschlüssel ergeben können. Die genaue Aufteilung des Stammkapitals auf die Gesellschafter ist § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags zu entnehmen.

 

Gesellschaftsorgane

Jeder Gesellschafter entsendet einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Hält ein Gesellschafter mindestens 10% des Stammkapitals, ist er berechtigt, zwei Vertreter zu entsenden. Die Struktur des Aufsichtsrats entspricht der Zusammensetzung des heutigen Kernteams. Die Kreistage bestellen die Vertreter der Kreise. Die Vertreter der Städte und Gemeinden der Kreise Borken und Coesfeld sollen von den jeweiligen Bürgermeisterkonferenzen benannt werden. Die Kommunen Selm und Werne (Kreis Unna), Dorsten und Haltern am See (Kreis Recklinghausen) sowie Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck (Kreis Wesel) verständigen sich jeweils untereinander über eine Vertretung.

Ein Lenkungsausschuss soll die inhaltliche Richtung der REGIONALE 2016 als Strukturprogramm vorgeben und die Projektauswahl treffen. Er ist zuständig für die Qualitätssicherung und überwacht die Umsetzung der Projekte. Er besteht aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates sowie Vertretern aller förderrelevanten Landesministerien (MBV, MWME, MSW, MIWFT, MUNLV, StK/Kulturbereich, MAGS), der Bezirksregierung und wichtiger regionaler Akteure.

Die Gesellschaft hat mindestens eine/n Geschäftsführer/in, der/die die Gesellschaft vertritt. Die Suche nach einer geeigneten Persönlichkeit beginnt Anfang 2009.

Der Lenkungsausschuss kann in Abstimmung mit der Geschäftsführung Innovationsräte als wissenschaftliche Beiräte einsetzen und deren Zusammensetzung und Aufgaben festlegen. Die Organisation eines Innovationsrates wird weitgehend außerhalb des Gesellschafts­vertrages (z.B. in einer Geschäftsordnung) geregelt, um die nötige Flexibilität zu gewährleisten.

 

Sitz der REGIONALE 2016-Agentur

Die Geschäftsstelle der REGIONALE 2016-Agentur wird nach einer einmütigen Entscheidung des Kernteams vom 28.10.2008 ihren Sitz in Velen haben. Die Suche nach einem geeigneten Standort erfolgte in einem Wettbewerbsverfahren, an dem sich alle Kommunen des REGIONALE-Raumes beteiligen konnten. Sieben Städte und Gemeinden reichten ihre Bewerbung ein. Die drei zuletzt verbliebenen Standortalternativen Dülmen, Haltern am See und Velen stehen auf unterschiedliche Weise für Tradition und Fortentwicklung unserer Region. Mit Velen hat die REGIONALE 2016 nun einen Agenturstandort, der für münsterländische Urbanität steht und genau in der Mitte des REGIONALE-Gebietes liegt.

Ausdrücklich wurde bei der Standortentscheidung festgehalten, dass Tagungen und Ver-anstaltungen der Agentur aber im gesamten Gebiet der REGIONALE 2016 stattfinden werden, denn das Bewerbungsverfahren hat schon ein großes Interesse in der Region gezeigt.

 

Finanzierung der REGIONALE-Agentur

Die Personal- und Sachkosten der künftigen Gesellschaft werden vom Land NRW zu 70% gefördert. Die Sparkasse Westmünsterland übernimmt einen Finanzierungsanteil in Höhe von 20%. Die übrigen 10% der Kosten werden von den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Stammeinlagen übernommen. Die Kreise Borken und Coesfeld übernehmen für ihre Städte und Gemeinden deren Pflicht zur Verlustabdeckung. Daraus ergibt sich jeweils die folgende prozentuale Höhe zur Verlustabdeckung:

 

Kreis Borken     45,0%

Kreis Coesfeld 27,0%

Stadt Dorsten   9,6%

Stadt Haltern am See 4,6%

Stadt Selm  3,4%

Stadt Werne 3,8%

Gemeinde Hünxe 1,6%

Stadt Hamminkeln 3,4%

Gemeinde Schermbeck 1,6%.

 

Die REGIONALE-Agentur soll bereits zum 01.07.2009 gegründet werden. Das Land NRW finanziert allerdings frühestens ab 01.10.2009. Daher müssen die Aufwendungen in der Zwischenzeit durch Eigenmittel (Gebietskörperschaften, Sparkasse) finanziert werden. Kalkuliert wird für die REGIONALE-Agentur mit einem durchschnittlichen monatlichen Aufwand von 70.000 Euro (840.000 Euro p.a.). Bei einer 10%igen kommunalen Beteiligung und einem Gesellschaftsanteil des Kreises Coesfeld (Kreises Borken) und seiner Städte und Gemeinden von 27% (45%) entstehen laufende Kosten von jährlich ca. 23.000 Euro (38.000 Euro). Die REGIONALE-Agentur sollte im ersten halben Jahr über einen Geschäftsführer, ein Sekretariat sowie 2-3 feste Projektentwickler verfügen. [1]

 

Finanzierung der Vorleistungen

Unmittelbar nach der Entscheidung des Landes NRW Ende 2007, die REGIONALE 2016 in das Westmünsterland zu vergeben, ist das Kernteam die weiteren strukturellen Vorarbeiten angegangen. Hierzu gehören insbesondere die GmbH-Gründungsvorbereitungen, die Auswahl des Agenturstandortes und die weitere inhaltliche und zeitliche Planung. Auch ist das Kernteam bestrebt, den Schwung aus der Bewerbungsphase aufzunehmen und fortzuführen. Daher sind öffentliche Veranstaltungen mit Vorträgen und Diskussionen zu den Zukunftsthemen aus der Bewerbungsbroschüre vorgesehen. Die Veranstaltungen werden derzeit aufbereitet.

Fachlich beraten wird das Kernteam dabei vom Büro Stein + Schultz, Stadt-, Regional- und Freiraumplaner aus Frankfurt a. M., das bereits die Bewerbungsphase erfolgreich begleitet hat. Für die Vorarbeiten von Anfang 2008 bis zur Gründung der REGIONALE 2016 – Agentur GmbH voraussichtlich zum 01.07.2009 werden Kosten von ca. 80.000 Euro entstehen, die – soweit nicht durch Drittmittel (z.B. Sponsoring) gedeckt - wie in den vorangegangenen Bewerbungsphasen auch, auf die beteiligten Kreise und Kommunen umgelegt werden.

 



[1] Bei dem Abgleich der vorbereiteten Unterlagen fällt auf, dass unter § 7 Abs. 3 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages vorgesehen ist, dass alle Gesellschafter zu Beginn eines Geschäftsjahres einen Abschlag auf die zu erwartenden Verlustanteile leisten. Das steht im Widerspruch zur hier formulierten Darstellung.

In einem Schreiben des Kreises Coesfeld wird deutlich, dass beabsichtigt ist, eine Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld. und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu schließen, welche vorsieht, dass die Verlustabdeckung ausschließlich dem Kreis Coesfeld obliegt. Das Schreiben des Kreises liegt dieser Vorlage als Anlage 2 bei.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Beteiligung in Höhe von 250,- Euro.


Anlagen:

 

Anlage 1: Gesellschaftsvertrag REGIONALE 2016-Agentur GmbH - Stand 12.11.2008       

 

Anlage 2: Geschäftskosten der REGIONALE 2016 - Agentur GmbH