Betreff
Benennung von Ausschussmitgliedern für den Wasser- und Bodenverband "Oberer Kleuterbach"
Vorlage
003/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Als Ausschussmitglieder für die Vertretung der Gemeinde Nottuln im Wasser- und Bodenverband „Oberer Kleuterbach“ werden benannt:

 

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Die Benennung einer Stellvertretung soll wie in den Vorjahren durch die Stadt Dülmen erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“ endet zum 31.01.2009. Mit Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“, Dülmen-Rorup, vom 30.12.2008 wird die Gemeinde Nottuln darum gebeten, für die nächste Amtsperiode vom 01.02.2009 bis 31.01.2014 zwei Ausschussmitglieder der Gemeinde Nottuln zu benennen.

 

Bis zum 31.01.2009 üben diese Tätigkeit Herr Heinrich Schölling, Horst 7, 48301 Nottuln sowie Herr Gottfried Hoffmann, Niederstockumer Weg 45, 48301 Nottuln, aus.

 

Auf Nachfrage bei Herrn Gottfried Hoffmann würde dieser sich für eine neue Amtsperiode zur Verfügung stellen. Herr Heinrich Schölling steht für eine neue Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Herr Schölling hat aber darauf hingewiesen, dass seitens des Herrn Heinrich Frie, Horst 17, 48301 Nottuln, eine Bereitschaft für eine Mitarbeit in diesem Wasser- und Bodenverband für die neue Amtsperiode gegeben sei.

 

Die drei betroffenen Städte/Gemeinden Coesfeld, Dülmen und Nottuln benennen gemeinsam einen Stellvertreter. In Abstimmung mit den Städten Coesfeld und Dülmen wird vorgeschlagen, dass wieder die Stadt Dülmen die Vertretung stellt, da dort der größte Flächenanteil innerhalb des Verbandsgebietes gegeben ist.

 

Über eine Benennung von Ausschussmitgliedern für die neue Amtsperiode ist eine Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Nottuln erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Schreiben des Wasser und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“ vom 30.12.2008