Betreff
Einsatz liquider Mittel zur Sondertilgung der Verbindlichkeiten der GIG
Vorlage
002/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt eine Sondertilgung in Höhe von 2,7 Mio. Euro zum 31.05.2009 für die Verbindlichkeiten der GIG.


Sachverhalt:

 

Die im Jahr 2007 mit der GIG geschlossene Konsolidierungsvereinbarung sieht vor, dass die Verbindlichkeiten der GIG von der Gemeinde zurückgezahlt werden. Als Konsolidierungsziel wurde der Zeitraum von 2007 bis 2038 vereinbart.

 

In seiner Sitzung am 13.11.2007 hat der Rat der Gemeinde Nottuln einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

„Sollte es im Rahmen des Jahresabschlusses zu einer Verbesserung des geplanten Defizites durch Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen kommen, so ist der Differenzbetrag zwischen Planung und tatsächlichem Ergebnis ausschließlich als Sondertilgung für die Verbindlichkeiten der GIG einzusetzen, wenn die Liquidität im Finanzplanungszeitraum gesichert ist.“

 

Das für den Haushalt 2007 prognostizierte Defizit betrug 2.465.620 Euro, der Abschluss des Jahres 2007 erbrachte ein positives Ergebnis von 229.166 Euro. Der Differenzbetrag zwischen Planung 2007 und Jahresabschluss 2007 beträgt somit 2.694.786 Euro und ist gemäß Ratsbeschluss als Sondertilgung für die Verbindlichkeiten der GIG einzusetzen, wenn die Liquidität im Finanzplanungszeitraum gesichert ist.

 

Zum 31.12.2008 betrug der Stand der liquiden Mittel 9,4 Mio. Euro. Eine Reduzierung der liquiden Mittel um 2,7 Mio. Euro würde einen neuen Bestand von 6,7 Mio. Euro ergeben. Die für die Haushaltsplanaufstellung vorgenommene mittelfristige Finanzplanung bis 2012 zeigt, dass trotz der Sondertilgung in beträchtlicher Höhe die Liquidität im Finanzplanungszeitraum gesichert ist.

 

Für ein solches Vorgehen spricht eindeutig die dadurch zu erzielende Zinsersparnis. Diese beläuft sich auf 2.610.000 Euro!

 

Darüber hinaus würde der Zeitpunkt der kompletten Rückzahlung von 2038 auf 2030 vorgezogen. Die Verbindlichkeiten für den Zeitraum 2025 bis 2030 würden noch rund 332.000 Euro betragen, so dass von einem Auslaufen des Kredites zum Jahr 2024 (statt 2038) auszugehen ist.

 

Für den gemeindlichen Ergebnishaushalt würde die Sondertilgung eine Verbesserung in 2009 von rund 58.000 Euro und ab 2010 von jährlich rund 116.400 Euro bedeuten.

 

Abschließend der Hinweis, dass der Zinssatz des angesprochenen Kredites 4,31 % beträgt und somit klar über den zur Zeit zu bekommenden Haben-Zinsen liegt.

 

Vor dem Hintergrund der gesamten Schilderung schlägt die Verwaltung vor, eine Sondertilgung in Höhe von 2,7 Mio. Euro zum 31.05.2009, d. h. nach Vorliegen der Haushaltsgenehmigung, vorzunehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Reduzierung der liquiden Mittel von 9,4 Mio. Euro um 2,7 Mio. Euro auf
    6,7 Mio. Euro.
  2. Ersparte Zinsleistungen über die gesamte Laufzeit von rund 2,6 Mio. Euro.
  3. Reduzierung des Rückzahlungszeitraumes von 2038 auf 2030

 


Anlagen:

 

keine