Betreff
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Vorlage
378/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2009 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat im Jahr 2008 eine neue Mustersatzung für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren im Abwasserbereich veröffentlicht. In Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt der Gemeinde Nottuln wurde die z.Zt. gültige Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung überarbeitet und an die aktuelle Fassung der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst.

 

Im Ergebnis ergibt sich im Vergleich zur Mustersatzung nur eine erforderliche Anpassung des § 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung bzgl. „Gegenstand und Beitragspflicht“. Der § 2 alte Fassung und neue Fassung wurden in der als Anlage beigefügten Übersicht gegenübergestellt. Insbesondere handelt es sich um eine Konkretisierung dahingehend, welche Grundstücke der Beitragspflicht unterliegen.

 

Im Zusammenhang mit der Kalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2009 wird eine Anhebung der Schmutzwassergebühr von 1,71 € / m³ um 0,05 € / m³ auf 1,76 € / m³ erforderlich, um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen. Neben der Anpassung der z.Zt. gültigen Beitrags- und Gebührensatzung an die Mustersatzung, wurde diese Gebührenerhöhung mit in die als Anlage beigefügte Satzungsänderung aufgenommen.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzungsänderung mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2009 zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,05 € / m³

 


Anlagen:

 

Gegenüberstellung § 2 der Beitrags- und Gebührensatzung

Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung