Betreff
Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
Vorlage
377/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Ergänzung zur 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Nottuln für die Jahre 2005 bis einschl. 2009 wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 53 Landeswassergesetz NRW, haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen zu betreiben.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde der Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten von Maßnahmen in einem s.g. Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen. Die Abwasserbeseitigungskonzepte sind in einem Turnus von 5 Jahren fortzuschreiben. Sollten sich während der Gültigkeit eines Abwasserbeseitigungskonzeptes größere Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung ergeben, sind diese als Ergänzung in das Abwasserbeseitigungskonzept aufzunehmen.

 

Die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Gemeinde Nottuln wurde zu Beginn des Jahres 2005 für die Jahre 2005 bis einschl. 2009 aufgestellt. Seit Beginn des Jahres 2005 haben sich zwei Maßnahmen ergeben, die in der Fortschreibung von 2005 bis 2009 noch nicht aufgenommen waren, deren Ergänzung nunmehr aber durch die Bezirksregierung Münster gefordert wird.

 

  1. Erschließung des Gewerbegebietes Beisenbusch
  2. Abtrennung des nicht verschmutzten Oberflächenwassers von der Mischwasser-kanalisation in der Ortslage Schapdetten

 

Weiterhin wurde die Darstellung der Abwasserbeseitigungsanlagen in den zum ABK gehörenden Lageplänen in Abstimmung mit der Bezirksregierung angepasst. Die Lagepläne werden damit Bestandteil der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und sind neben der ergänzenden Aufstellung zu den beiden o.a. Maßnahmen der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Über die Ergänzungen zur 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Nottuln vom 01.01.2005 bis 31.12.2009 bedarf es einer Beschlussfassung des Betriebsausschusses und des Gemeinderates.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kanalisation Gewerbegebiet Beisenbusch ca. 1,7 Mio. €

Oberflächenwasserableitung Schapdetten ca. 0,5 Mio. €

 


Anlagen:

 

Ergänzung zur 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes