Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2009
Vorlage
368/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A)     Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2009 wird zur Kenntnis genommen

B)     Die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird wie in Anlage 4 geändert.


Sachverhalt:

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2009 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung seit 2004 ersichtlich.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

 

  1. Unternehmerkosten

 

Für die Durchführung der Straßenreinigung wird an das beauftragte Unternehmen, die Fa. ALBA-Städtereinigung aus Neuenkirchen, seit dem 01. Januar 2007 eine jährliche Vergütung von 1.029,00 € je Kehrkilometer ./. 3 % Rabatt zzgl. MWSt. gezahlt.

 

Die Fa. Alba hat ab dem 01.01.2009  erstmalig eine Preiserhöhung angekündigt. Diese beläuft sich auf ca. 9 %. Die endgültige Preiserhöhung kann erst zum Ende des Jahres festgelegt werden, wenn der Index für den Dieselkraftstoff  für Oktober 2008 bekannt ist.

          Für die Kalkulation wurde die Preiserhöhung bereits berücksichtigt.

 

Von der Fa. ALBA werden derzeit 157 km berechnet. Ab dem 01.01.2009 kommen folgende zu reinigende Straßen hinzu:

 

Appelhülsen „Kirschbaumweg“           mit ca. 0,488 km,

Appelhülsen „Akazienweg“            mit ca. 0,146 km,

Appelhülsen „Ulmenweg“             mit ca. 0,242 km,

 

          gesamt:                                          ca. 0,876 km

 

Als Kalkulationsbasis für 2009 wird eine Kehrstrecke von 158 km zugrunde gelegt.

 

 

  1. Kosten für den Winterdienst

 

Baubetriebshof: Aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten werden die Ausgaben für das Jahr 2009 auf 30.000 € geschätzt.

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen erfolgt durch den Baubetriebshof.

In den vergangenen Jahren sind erhebliche witterungsbedingte Kostenschwankungen aufgetreten (vgl. hierzu Anlage 2).

 

Kreis Coesfeld: Der Winterdienst auf den Kreisstraßen in Nottuln wird vom Kreis Coesfeld durchgeführt und für das Jahr 2009 auf 1.000,00 € geschätzt.

 

Landesbetrieb Straßenbau NRW: Die im Jahr 2008 voraussichtlich entstehenden Kosten werden auf 2.000,00 € geschätzt.

Der Winterdienst für die Ortsdurchfahrten wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Coesfeld, durchgeführt.

 

 

 

 

Streumaterialien: Da der Winterdienst nur geschätzt werden kann, werden 150 t Streusalz und 12.000 € für das Jahr 2009 veranschlagt.

Streumaterialien zählen zu den ansatzfähigen Kosten der Straßenreinigung.

Auch hier sind erhebliche Schwankungen in den letzten Jahren aufgetreten.

Für das Jahr 2008 sind 222 t Streusalz kalkuliert worden mit einem Ausgabebetrag in Höhe von 16.500 €. Diese Ansätze sind im 1. Halbjahr 2008 noch nicht benötigt worden.

 

 

 

3.     Verwaltungskosten

 

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.

 

 

 

  1. Gemeindeanteil

 

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen.

Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

 

5.     Entnahme aus der Sonderrücklage

 

Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung 2006“ schloss mit einer Kostenunterdeckung von 14.005,77 € ab. Diese Unterdeckung konnte mit dem Jahresergebnis 2007 ausgeglichen werden und darüber hinaus wurde ein Betrag von 45.092,91 € dem Sonderposten „Straßenreinigung“ zugeführt. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüber- und -unterdeckungen in den drei folgenden Jahren auszugleichen. Deshalb ist in der Kalkulation 2009 eine Entnahme von 25.000 € aus dem Sonderposten berücksichtigt worden.

 

Dieser Überschuss des Jahres 2007 ist durch den milden Winter zustande gekommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresgebühr 2009:

 

Bei einer Gebühr von 1,32 € je Frontmeter im Jahr 2009 werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 3.800 € erwartet (vgl. Anlage 3).

Da die Kosten für den Winterdienst 2009 nicht vorhersehbar sind und sich nach der einkalkulierten Entnahme im Sonderposten noch ca. 20.000 € befinden, wird vorgeschlagen, den bisherigen Gebührensatz von 1,68 € je Frontmeter im Jahr 2008 auf 1,32 € für das Jahr 2009 zu senken.

 

Die festgesetzte Gebühr muss durch 12 teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können.

Das Volumen des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung ist so gering, dass bereits ein harter Winter zu einer Kostenunterdeckung führen kann. In der Folge müssten die Gebühren wieder angehoben werden.

 

 

 

 

 

 

Der Gebührensatz wird für das Jahr 2009 auf 1,32 € je Frontmeter/Jahr gesenkt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

Anlage 1: Gebührenkalkulation Straßenreinigung

Anlage 2: Mengenentwicklung seit 2004

Anlage 3: Haushaltsansätze

Anlage 4: Satzungsänderung