Betreff
Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen
Vorlage
360/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen wird in der vorgelegten Form beschlossen.


Sachverhalt:

Die Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen war am 25.3.2003 vom Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen worden. Anlass war damals die Inbetriebnahme des Übergangswohnheimes Daruper Straße 42 – 44.

 

Die Satzung erfasst die Wohnsituationen für die Immobilien Daruper Str. 42 – 44 und Weseler Straße 21.

 

 

1. Rechtsform und Zweckbestimmung

 

Bislang dienten die genannten Immobilien ausschließlich der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen. Mit Blick auf die beabsichtigte Aufgabe des Objektes Dülmener Str. 5 – 7 (13 Wohnungen, davon z.Zt. 11 Wohnungen mit 40 Personen belegt) wird vorgeschlagen, die Zweckbestimmung (§ 1) auf die Unterbringung von Obdachlosen im allgemeinen Sinne zu erweitern. Die Gemeindeverwaltung gewinnt damit bei der Belegung eine höhere Flexibilität.

 

 

2. Anpassung der Nutzungsentschädigung und der Bewirtschaftungspauschalen

 

Bisher waren die genannten Immobilien nahezu ausschließlich von Personen genutzt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Kostenträger ist hier die Gemeinde. Da hier zukünftig auch Personen eingewiesen werden, die Leistungen nach anderen Vorschriften beziehen (SGB II, SGB XII, Wohngeld, ...), wurde die Nutzungsentschädigung und die Bewirtschaftungspauschalen jetzt auf Basis der Ergebnisse der Jahresrechnung 2007 neu kalkuliert.

 

Demnach müsste die Nutzungsentschädigung (§ 5 Abs. 2) in Höhe von derzeit monatlich 6,14 €/m² auf  6,23 €/m² angehoben werden.

 

 

Während die Verbrauchskosten (§ 5 Abs. 3) für das Übergangswohnheim Daruper Str. 42 – 46 den  technischen Möglichkeiten entsprechend für jede Wohnung separat ermittelt und abgerechnet werden, können für die Weseler Straße Strom-, Wasser- und Heizkosten nur pauschal bewirtschaftet werden.

Es wird vorgeschlagen, diese Pauschalen entsprechend dem vorgelegten Satzungsentwurf anzupassen, um auch hier möglichst eine Kostendeckung zu erzielen.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Nach Beschlussempfehlung könnte die Satzung durch den Gemeinderat in der Sitzung am 16.12.2008 beschlossen werden und am 1.1.2009 in Kraft treten.


Finanzielle Auswirkungen:

Angestrebte Kostendeckung


Anlagen:

Satzungsentwurf und Kalkulation