Betreff
Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Am Hangenfeld" im vereinfachten Verfahren zur Änderung von öffentlichen Grünflächen in private Grünflächen
Vorlage
338/2008/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 80 „Am Hangenfeld“ wird wie in Anlage 1 dargestellt geändert. Die Begründung wird gem. Anlage 3 beschlossen. Die Abwägung wird wie in Anlage 4 empfohlen beschlossen.


Sachverhalt:

Der Tagesordnungspunkt ist in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 15.10.2008 vorberaten und mehrheitlich beschlossen worden. Aufgrund einer weiteren Stellungnahme (Kreis Coesfeld) ist Anlage 4 ergänzt worden.

 

 

Gemäß dem Grundsatzbeschluss von 2006 ist die Gemeindeverwaltung beauftragt gemeindliche Grünflächen zu verkaufen, die keine öffentliche Bedeutung mehr haben.

Eine solche Situation findet sich zwischen der gewerblichen Bebauung an der Appelhülsener Straße und dem Baugebiet „Am Hangenfeld“. Die Grünfläche ist als Puffer zwischen Wohnbebauung und Gewerbe gedacht. Eine Nutzung durch Spaziergänger oder Kinder ist aufgrund der beschränkten Zugänglichkeit nicht möglich.

In der Grünfläche liegt auch das verpachtete Regenrückhaltebecken, in das zwei Gewerbeimmobilien entwässern. Das Becken hat einen Überlauf in die öffentliche Kanalisation.

Eine Änderung des Bebauungsplans unterstreicht zum einen die tatsächliche Funktion der Fläche und stellt diese korrekt dar, zum anderen ermöglicht sie die private Nutzung der Fläche.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Erlös durch Verkauf der Grünflächen (s. Vorlage Rat vom 09.09.2008) , Ersparnis der Pflegekosten


Anlagen:

Anlage 1:           Bebauungsplanentwurf

Anlage 2:           Planzeichenerläuterung mit textlichen Festsetzungen

Anlage 3:           Begründung

Anlage 4:           Abwägungsempfehlung