Betreff
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Nottuln
Vorlage
351/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.


Sachverhalt:

Gemäß § 5 Landesimmissionsschutzgesetz wurde der Kreis Coesfeld als zu beteiligende Behörde zur Neufassung der „Anlagenverordnung“ angehört.

 

In seiner verspäteten Stellungnahme vom 25.09.2008 führt er zu den für ihn relevanten Bestimmungen der Verordnung aus:

 

„Zu § 5 Verunreinigungsverbot

Die Untere Wasserbehörde hält die Regelung des Abs. 1 Ziff. 2 zwar sachlich für nachvollziehbar und richtig, vom Vollzug jedoch sehr schwierig. Kennt man doch die allgemein übliche und gebräuchliche Praxis, das Reinigungswasser insbesondere aus der Säuberung der Bodenflächen aus den Einzelhandelsgeschäften oder der davor befindlichen Bürgersteige direkt in die besagten öffentlichen Anlagen abläuft. Alles kein Problem, wenn die Fläche am Mischwasserkanal angeschlossen ist, aber den gibt es nun mal nicht überall in Nottuln.

 

Aufklärung des Einzelhandels in Form von Flyern erscheint hier zielführender als der bloße Verweis auf die Verbote der Verordnung.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich ist die Aussage des Kreises zur Praxis richtig. Jedoch ist die Festlegung des Verbotes wichtig, falls die Aufklärung durch Gespräche oder Flyer erfolglos bleibt und eine Ahndung notwendig wird.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

Ordnungsbehördliche Verordnung