Betreff
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 "Schapdetten Süd - Ost"
hier: Abweichung von der hinteren Baugrenze
Vorlage
349/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.


Sachverhalt:

Der Bauherr möchte im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schapdetten Süd – Ost“ einen Abstellraum in Verlängerung seiner vorhandenen Garage errichten. Hierzu würde die Baugrenze im hinteren Bereich auf einer Länge von 5,25 m  um ca. 3,00 m überschritten.

 

Einer solchen Befreiung steht nach Ansicht der Gemeindeverwaltung entgegen.

 

-       Die Grundzüge der Planung werden dahingehend berührt, da die derzeitige Baugrenze über ein vertretbares Maß nach hinten verschoben würde.

-       Ein Einvernehmen mit dem Eigentümer des Grundstückes Flur 1, Flurstück 270 ist nicht zu erwarten, müsste bei einer Befreiung allerdings auch nicht berücksichtigt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1          Ausschnitt aus dem Bebauungsplan

Anlage 2          Ausschnitt aus dem amtlichen Lageplan mit Bauvorhaben