hier: Abweichung von der hinteren Baugrenze
Beschlussvorschlag:
Für die Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Sachverhalt:
Der Bauherr möchte im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schapdetten Süd – Ost“ einen Abstellraum in Verlängerung seiner vorhandenen Garage errichten. Hierzu würde die Baugrenze im hinteren Bereich auf einer Länge von 5,25 m um ca. 3,00 m überschritten.
Einer solchen Befreiung steht nach Ansicht der Gemeindeverwaltung entgegen.
- Die Grundzüge der Planung werden dahingehend berührt, da die derzeitige Baugrenze über ein vertretbares Maß nach hinten verschoben würde.
- Ein Einvernehmen mit dem Eigentümer des Grundstückes Flur 1, Flurstück 270 ist nicht zu erwarten, müsste bei einer Befreiung allerdings auch nicht berücksichtigt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan
Anlage 2 Ausschnitt aus dem amtlichen Lageplan mit Bauvorhaben