Betreff
Gründung einer Netzbetriebsgesellschaft sowie einer Infrastrukturgesellschaft
Vorlage
343/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es ist keine Beschlussfassung vorgesehen.


Sachverhalt:

Weiterhin wird die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zum Betrieb der Strom- und Gasnetze von neun Kommunen im Kreis Coesfeld erörtert. Eine Beteiligung an dieser Gesellschaft wird diskutiert in den Gemeinden und Städten Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden. Aus einzelnen Gemeinden und Städten ist bekannt, dass bereits alle erforderlichen Beschlüsse gefasst worden sind; aus anderen Städten und Gemeinden ist bekannt, dass die Diskussion weiterhin anhält.

Neben der Gründung einer Netzbetriebsgesellschaft ist in der abzuschließenden Rahmenvereinbarung auch vorgesehen, dass zusätzlich eine Infrastrukturgesellschaft gegründet werden soll, welche anderen Zwecken (wie beispielsweise der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung oder der Telekommunikation) dienen kann.

Hierzu hat für die Sitzung am 2. September 2008 dem Haupt- und Finanzausschuss die nichtöffentliche Beschlussvorlage 327/2008 vorgelegen. In der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. September 2008 wurde die Thematik weiter beraten. In der nichtöffentlichen Beschlussvorlage 335/2008 wurden Beispiele für Beschlussvorschläge (anhand der in Ascheberg beratenen Beschlussvorschläge) vorgelegt.

Ein Ergebnis der Sitzung war der gemeinsame Fragenkatalog der verschiedenen Ratsfraktionen sowie der Verwaltung, der in einer tabellarischen Zusammenfassung dem Rechtsanwalt Herrn Brück von Oertzen vorgelegt werden sollte.

Diese Zusammenführung der Fragen, gemeinsam mit den bereits vorliegenden Antworten des Rechtsanwaltes zu einem Teil der Fragen, wurde auftragsgemäß über den Bürgermeister der Gemeinde Ascheberg an den Rechtsanwalt weitergeleitet. Die Beantwortung der Fragen wurde zugesagt; die Antworten sollen in Schriftform rechtzeitig zur Sitzung am 14. Oktober vorliegen.

Die Rechtsanwälte Brück von Oertzen und Dr. David haben für diese Sitzung erneut ihre Teilnahme zugesagt.

 

Bei der Beratung sind grundsätzlich zwei Bereiche voneinander zu trennen:

 

1.                  Die Grundsatzdiskussion über die Teilnahme der Gemeinde Nottuln an den zu gründenden Gesellschaften

2.                  Die Beratung über die dafür erforderlichen Verträge

 

Nach einhelliger Meinung des Ausschusses soll die Beratung zu dem hier dargestellten Punkt 1 in einer öffentlichen Sitzung stattfinden. Die Beratung zu Punkt 2 notwendigerweise in einer nicht öffentlichen Sitzung. (Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf den einschlägigen Antrag der UBG-Fraktion vom 23. September sowie die im Ausschuss hierzu erfolgte einhellige Meinungsbildung.)

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Mitwirkung an dieser Diskussion zu geben, soll am 14.10.2008 zunächst eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stattfinden. Im Anschluss an diese öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird die Beratung in einer öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln fortgesetzt. Eine Beschlussfassung ist für den 14. Oktober 2008 nicht vorgesehen; die Beschlussfassung soll im Rahmen des öffentlichen Sitzungsteils der Ratssitzung am 21. Oktober 2008 stattfinden. Eine Beschlussfassung zu den erforderlichen Verträgen soll gegebenenfalls im Rahmen des nichtöffentlichen Sitzungsteils der Ratssitzung am 21. Oktober 2008 erfolgen.

Der Fragenkatalog mit den Antworten wird in einem separaten Schreiben den Ratsmitgliedern unmittelbar nach Eintreffen zur Verfügung gestellt.

 

Zu den finanziellen Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen einer Übernahme der Netze ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht annähernd zu beziffern. Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt notwendigen Beschlüsse umfassen lediglich die Entscheidung, an dem solidarischen Prozess der neun Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld teilzunehmen, an dessen Ende ein Erkenntnisgewinn darüber stehen soll, ob der Erwerb und Betrieb der Netze für Strom und/oder Gas wirtschaftlich sinnvoll ist. Deshalb umfassen die finanziellen Auswirkungen der hier zum Beschluss anstehenden Vorlage auch ausschließlich die Teilkosten der Gemeinde Nottuln an der im Vorbereitungsprozess zum Erwerb der Netze notwendigen Verfahren (a). Ferner werden Kosten für die Errichtung der einzelnen Gesellschaften anfallen (b); diese Kosten sind aber keine verlorenen Kosten, sondern sind als Wert in der Bilanz der Gemeinde darstellbar. Noch nicht absehbar ist, ob eine Einigung über den Wert der zu erwerbenden Netze einvernehmlich hergestellt werden kann, oder ob hierzu eine gerichtliche Erklärung erforderlich ist. Falls es zu einem Prozess kommen sollte, können erneut Kosten anfallen (c), die nach der gleichen Verteilungsformel auf die teilnehmenden Kommunen aufgeteilt werden würden, wie die Kosten nach Buchstabe (a). Im Rahmen der Beantwortung der Fragen wurde ein Beispiel für ein derartiges Prozesskostenrisiko dargestellt. Auch wenn sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzeichnet, ob ein Prozess erforderlich sein wird, ist es dennoch aus Sicht der Verwaltung geboten, im Sinn der Finanzvorsorge einen Betrag hierfür in der Haushaltsplanung vorzusehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

a)                 Nach derzeitiger Erkenntnis beträgt der Anteil der Gemeinde Nottuln für die erforderliche juristische Beratung ca. 51.000 Euro.

b)                 Die Kosten für Gesellschaftserrichtungen betragen nach derzeitiger Kenntnis
31.450 Euro.

c)                  Auch wenn noch nicht abschätzbar ist, ob Prozesskosten anfallen, muss das Prozesskostenrisiko über die zwei Instanzen LG und OLG mit insgesamt
ca. 126.000 Euro im Haushalt dargestellt werden.