Betreff
Anpassung des Zentralen Hauptversorgungsbereiches
Vorlage
342/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Zentrale Hauptversorgungsbereich wird wie in der Anlage dargestellt geändert.


Sachverhalt:

Für die Änderung des Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandels-Fachmarktzentrum“ an der Oststraße (Bebauungsplan Nr. 102) ist die Ausweitung des Zentralen Hauptversorgungsbereiches auf den vorhandenen Stellplatz hinter der Ladenzeile erforderlich. Da der großflächige Betrieb mit zentrenrelevanten Sortimenten auf Grundlage des neuen § 24 a Landesentwicklungsprogramm nur im Zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde angesiedelt werden darf und die Stellplätze für die Zulässigkeit des Betriebes zwingend erforderlich sind, müssen auch diese sich im zentralen Hauptversorgungsbereich befinden. Es wird daher empfohlen zur Verwirklichung des Vorhabens den Versorgungsbereich entsprechend zu ändern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Neue Abgrenzung des Zentralen Hauptversorgungsbereiches