Betreff
Einrichtung einer pädagogischen Übermittagbetreuung am Gymnasium Nottuln
Vorlage
332/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln stellt für das Gymnasium Nottuln einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung / eines Zuschusses aus dem Programm „Geld oder Stelle“ ab dem zweiten Schulhalbjahr 2008/2009.


Sachverhalt:

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit dem Programm „Geld oder Stelle“ ab dem 01.02.2009 Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten zur Verfügung.

 

Um in den Genuss der Zuwendung zu kommen, ist die Schule verpflichtet, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine Übermittagsbetreuung für Schüler/innen zu gewährleisten. Darüber hinaus soll sie – im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schüler/innen sowie die Bedarfe der Eltern – ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote bereitstellen. Beide Maßnahmen sind eine schulische Veranstaltung.

 

Über die inhaltliche Einrichtung und Durchführung der Maßnahmen ist eine Beschluss der Schulkonferenz zu treffen. Klassenpflegschaften, Schulpflegschaften und Lehrerkonferenz sowie mit der Schule kooperierende außerschulische Partner werden im Vorfeld beteiligt. Die Maßnahmen werden mit dem Unterricht verknüpft und im Rahmen des Schulprogramms in das schulische Bildungskonzept integriert. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Inanspruchnahme von Stellenanteilen oder Barmitteln unter Berücksichtigung der inhaltlichen Beschlüsse der Schulkonferenz.

 

Die Teilnahme der Schüler/innen an außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten, die über die pädagogische Übermittagsbetreuung und den verpflichtenden Nachmittagsunterricht hinausgehen, ist freiwillig.

Der Zeitrahmen der Ausgestaltung des Landesprogramms „Geld oder Stelle“ orientiert sich an den schulorganisatorischen Bedürfnissen sowie an den Bedürfnissen der Schüler/innen und ihrer Eltern. Unterrichtstage, unterrichtsfreie Tage und Ferien werden berücksichtigt.

 

Mehrere Schulen können gemeinsame Angebote einrichten. Die Angebote können auch außerhalb des Schulgeländes durchgeführt werden.

 

Elternbeiträge können – soweit erforderlich – für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote erhoben werden, nicht jedoch für Angebote im Rahmen der pädagogischen Übermittagsbetreuung an Tagen mit Nachmittagsunterricht, für Förderangebote und für zusätzliche Leistungen, die in einem engen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.

 

Die Schulen erhalten aus dem Programm „Geld oder Stelle“ für

 

     -  unter 300 Schüler :         15.000,00 € oder 0,3 Lehrerstellenanteile

     -  300 bis 500 Schüler:       20.000,00 € oder 0,4 Lehrerstellenanteile

     -  500 bis 700 Schüler:       25.000,00 € oder 0,5 Lehrerstellenanteile

     -  über 700 Schüler:           30.000,00 € oder 0,6 Lehrerstellenanteile

 

Barmittel bzw. Stellenanteile können auch anteilig in Anspruch genommen werden.

 

Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schüler/innen mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften und Bewegungs-, Kultur- und Förderangeboten.

 

Eigenanteile des Schulträgers sind nicht erforderlich.

 

Anträge sind jeweils für das nächste Schuljahr zum 30.12. eines Jahres einzureichen. Für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 sind sie zum 31.10.2008 einzureichen. Die Anträge haben schulscharf Angaben darüber zu enthalten, in welchem Umfang die Schulen des Antragstellers (Schulträgers) sich für Lehrerstellenanteile oder/und Barmittel entschieden haben.

 

Für den Ganztagsbetrieb an der Geschwister-Scholl-Hauptschule werden bereits Lehrerstellenanteile in Höhe von 20 %, berechnet für alle Schüler der Schule, zur Verfügung gestellt. Eine Zuwendung aus dem Programm „Geld oder Stelle“ würde eine doppelte Förderung bedeuten, da die Schule bereits jetzt über die entsprechenden Lehrstellenanteile verfügt.

 

Ab dem 01.02.2009 soll in Abstimmung mit der Schulleitung am Gymnasium Nottuln eine pädagogische Übermittagbetreuung für die Schüler/innen angeboten werden. Da das Gymnasium bisher keine Zuwendungen für die Durchführung einer Übermittagsbetreuung oder sonstiger Ganztagsbetreuung erhält, soll ein Antrag auf Zuwendung der Barmittel aus dem Programm „Geld oder Stelle“ gestellt werden.  

Entsprechend der Schülerzahl von 692 werden Landesmittel in Höhe von 25.000,00 € beantragt.


Finanzielle Auswirkungen:

keine