Betreff
Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung von Busparkplätzen in ortskernnaher Lage
Vorlage
330/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Alternativ:

A)       Der Ausschuss legt zwei Parkplätze für Besucherbusse in unmittelbarer Nähe des historischen Ortskerns fest.

B)       1. Die seitherige Praxis wird beibehalten.
2.      Zusätzlich prüft die Gemeindeverwaltung, ob und wenn ja unter welchem
      finanziellen Aufwand ein Busparkplatz in der Nähe des Ortskerns eingerichtet
      werden kann.

 


Sachverhalt:

Der historische Ortskern von Nottuln wird von vielen Tagestouristen besucht, die mit Bussen anreisen. Bereits 2005 wurde deshalb auf Wunsch eines Nottulner Gastronomen ein Reisebus-Parkplatz im Gewerbegebiet an der Liebigstraße ausgewiesen. Dieser Parkplatzausweisung gingen intensive Überlegungen voran, ob es möglich sei, näher am Ortskern einen Busparkplatz auszuweisen. Die in der Folge geschilderten Überlegungen wurden bereits damals angestellt.

Im Zusammenhang mit diesen Überlegungen wurde das statische Parkleitsystem eingerichtet, das sowohl für Reisebusse als auch für PKW-Reisende sachdienliche Hinweise gibt. Aus Sicht der Verwaltung und nach Nutzer-Rückmeldungen hat sich dieses Parkleitsystem bewährt.

Das seit diesem Zeitpunkt praktizierte Parkkonzept für die Reisebusse besteht darin, dass die Touristen im Ortskern aussteigen und die Busse während ihrer Wartezeit an der Liebigstraße im Bereich der DRK-Servicehalle parken. Dieser Reisebus-Parkplatz ist auch auf der vorwegweisenden Beschilderung am Kreisverkehr und im Parkleitsystem der Gemeinde Nottuln ausgewiesen.

Eine Ausstiegs- und Zustiegsmöglichkeit zur Besichtigung des inneren Ortskern besteht beispielsweise im Ortskern selbst (Nachtbus-Haltestelle Stiftsplatz).

Die Fahrzeit für Busse von dieser Haltestelle zum ausgewiesenen Busparkplatz bzw. die Fahrzeit vom Busparkplatz in den Ortskern beträgt  ca. 5 Minuten. Sofern also nicht ohnehin eine feste Uhrzeit zwischen Fahrer und Reisegruppe vereinbart worden ist, kann z.B. der Reisegruppenleiter den Busfahrer mit Hilfe eines Mobiltelefones kurzfristig zum Treffpunkt bestellen.

Aus Sicht der Verwaltung ist dieses Verfahren für Touristen ideal, - sie sind unmittelbar im Ortskern -, und für Busfahrer zumutbar.

Ein öffentlicher Busparkplatz ist vor der Gaststätte Denter ausgewiesen. Zwar kann dieser Parkplatz theoretisch von jedem Reisebus benutzt werden; die Praxis zeigt aber, dass es vorrangig Reisebusse von Besuchern der Gaststätte Denter sind, welche diesen Parkplatz frequentieren.

 

Zur Überlegung weiterer Busparkplätze:

In der Gemeindeverwaltung wurde von einem einzelnen Gastronomen der damalige Wunsch erneuert, einen Reisebus-Parkplatz in der Nähe des Ortskerns auszuweisen. Weitere Wünsche in dieser Richtung sind in der Verwaltung nicht bekannt.

Die folgenden Lösungsvarianten wurden untersucht:

a) Busparkplatz auf dem Stiftsplatz oder auf dem Kastanienplatz

Einen Parkplatz für Busse im inneren Ortskern auszuweisen wurde nicht erwogen. Besucherinnen und Besucher äußern sich regelmäßig sehr angetan über das Ambiente im Ortskern. Dieses würde durch länger abgestellte Reisebusse leiden; der Ortskern würde an Attraktivität verlieren. Das Ergebnis wäre konträr zur Intention, den Tourismus zu fördern. Die Verwaltung rät von dieser Lösung ab.

b) Einrichtung eines Busparkplatzes auf dem Buckenkamp-Parkplatz

(Hierzu Abbildung 1)

Eine Möglichkeit zur Einrichtung eines ortskernnahen Busparkplatzes wäre der für 10 PKW ausgewiesene Dauerparkplatz direkt an der Zufahrtsstraße am Buckenkamp.

Die vorhandene PKW-Stellfläche würde für das Abstellen eines Reisebusses von bis zu 18,00 m Länge ausreichen. Um die Heimreise antreten zu können, müsste der Bus allerdings rückwärts in die Parkplatzzufahrt rangieren, um wieder in Richtung Hagenstraße gelangen zu können. (Hier ist zu beachten, dass Parkplatznutzer des Buckenkamps, Fußgänger von der Hagenstraße und vom Buckenkamp diesen Bereich gern als Fußwegabkürzung nutzen. Die dadurch entstehende Gefahrenstelle ist wegen der erforderlichen Rückwärtsfahrt des Busses mit eingeschränkter Sicht nicht zu unterschätzen.)

Bei der Einrichtung dieser Variante entstehen Kosten für die Umrüstung der Markierungen sowie für die Anpassung des Parkleitsystems in Höhe von ca. 2000,-€.

Um zur Vermeidung der Rückwärtsfahrt eine Busstellfläche auf dem Buckenkamp-Parkplatz selbst zu reservieren, müssten zusätzlich zu den 10 PKW-Dauerparkplätzen für die dann erforderliche Busumfahrt weitere 6 bis 8 PKW-Dauerparkplätze auf dem Gelände entfernt werden.

Bei der Einrichtung dieser Variante entstehen Kosten für die Umrüstung der Markierungen sowie für die Anpassung des Parkleitsystems in Höhe von ca. 2000,00 €.

Bei beiden Varianten muss darauf hingewiesen werden, dass die Parkplätze seinerzeit mit Ablösebeiträgen finanziert wurden. Es konnte bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage nicht hinreichend geprüft werden, ob deshalb bei Umwidmung von 10 bzw. 16 PKW-Plätzen diese Plätze nicht an anderer Stelle mit dem entsprechenden Kostenaufwand neu erstellt werden müssen.

c) Einrichtung eines Busparkplatzes im Kurvenbereich der Hagenstraße (gegenüber dem orthopädischen Schuhmacher)

(Hierzu Abbildung 2)

Die Haltespur an der Hagenstraße im genannten Bereich reicht von der Länge her aus, um dort einen Reisebus abzustellen. Die Verwaltung rät aber aus folgendem Grund von dieser Lösungsvariante ab:

Es handelt sich wegen der Fahrbahnenge und der Kurvenführung um einen nicht ungefährlichen Bereich. Ein Parken auf der Fahrbahn ist wegen der Gesamtsituation nicht möglich. Bei Einrichtung eines Busparkplatzes würden die Anlieger damit jede Parkmöglichkeit vor deren Grundstücken verlieren.

Ferner schätzt die Verwaltung die Umwandlung dieser Haltebucht in einen Busparkplatz als kritisch ein: Bei dem Herausfahren von Bussen aus dieser Parkbucht könnte es mit dem nachfolgenden Verkehr aus Fahrtrichtung Bundesstraße zu Unfällen kommen. Eine Umwandlung dieser Parkplätze könnte daher nur nach Prüfung durch die Polizei und der Straßenverkehrsaufsicht des Kreis Coesfeld durchgeführt werden.

Auch bei dieser Variante entstehen Kosten für die Umrüstung der Markierungen sowie für die Anpassung des Parkleitsystems in Höhe von ca. 2000,00 €.

d) Umwandlung von Parkplätzen auf dem EDEKA-Parkplatz

Bisher noch nicht geprüft wurde die Frage, ob man unter Verzicht auf einen Teil der PKW-Parkplätze im Bereich des EDEKA-Parkplatzes einen Busparkplatz einrichten könnte.

Diese Frage ist einmal unter baurechtlichen Gesichtspunkten zu beantworten (Pflicht zur Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von Parkplätzen zum Betrieb des Marktes). Ferner ist fraglich, ob der Eigentümer angesichts der zu manchen Verkaufszeiten knapp werdenden Parkplätze überhaupt bereit wäre, einen Teil der Parkplätze zu veräußern. Gespräche hierzu wurden noch nicht geführt.

Auch bei dieser Variante entstehen Kosten für die Umrüstung der Markierungen sowie für die Anpassung des Parkleitsystems in Höhe von ca. 2000,00 €, sowie Kosten für den Erwerb der umgewidmeten Parkplatzflächen.

Die Verwaltung rät von dieser Variante ab.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlagen:

Anlage 1          Antrag der CDU-Fraktion vom 17.08.2008

Anlage 2          Abbildung 1

Anlage 3          Abbildung 2