Betreff
Mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen in der Gemeinde Nottuln
Vorlage
325/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

 

Hiermit wird dem Ausschuss die jährliche Prognose über die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen in der Gemeinde Nottuln vorgestellt.

Die nachfolgenden Berechnungen beruhen auf aktuellen Geburtenzahlen sowie Übergangsquoten und Zuwanderungen aus Nachbarkommunen. Darüber hinausgehende Veränderungen durch Bevölkerungswanderungen sind nicht enthalten.

 

Zu den Prognosen einige Hinweise:

 

 

Grundschulen:

 

Zur Vorausberechnung der Schulanfänger sind die im jeweiligen Zeitraum geborenen Kinder aus der Meldedatei, unter Berücksichtigung der im Schulgesetz vorgezogenen Einschulungszeiträume, herangezogen worden.

Für jedes dieser Kinder ist die nächstgelegene Grundschule bestimmt worden, d.h. die Grundschule, die über den kürzesten Fußweg erreicht werden kann. Grundlage für diese Bestimmung ist § 46 Abs. 3 SchulG wonach jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der von Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität hat. Grundsätzlich steht den Eltern ein Wahlrecht über die besuchte Schule zu, daher kann die Prognose nur die Kinder mit Rechtsanspruch für den Besuch dieser Grundschule darstellen. Der Wegfall der Schulbezirksgrenzen und damit die freie Grundschulwahl gilt seit dem 01.08.2008.

Die Wahlmöglichkeit der Eltern ist daher erst ab diesem Schuljahr gegeben. Die tatsächlichen Anmeldungen in diesem Schuljahr zeigen nun, ausgeprägter im Ortsteil Nottuln, „Wanderungen“ zwischen den Schulen.

In den übrigen Ortsteilschulen sind diese Verschiebungen kaum festzustellen und könnten in Einzelfällen auf bestehenden Busverbindungen zurückzuführen sein.

Vergleicht man die Prognosen des letzten Jahres mit den tatsächlichen Anmeldungen im jetzigen Schuljahr, sind bei der St. Martinus-Grundschule mehr und bei der Astrid-Lindgren-Grundschule weniger Schüler angemeldet worden. Die Verschiebungen sind in etwa ausgeglichen und die vorgegebene Zügigkeit bei der Klassenbildung konnte eingehalten werden.

Sobald Erfahrungswerte über mehrere Jahre vorliegen, kann dann die Hochrechnung der Schülerzahlen auf Basis des Wahlverhaltens der Eltern erfolgen.

 

In den Grundschulen geht die Gesamtzahl der Erstklässler in den nächsten Jahren insgesamt zurück (Anlage 1,  Seite 1), obwohl, aufgrund der Verschiebung des Einschulungsstichtages in den Schuljahren 2009/2010 und 2011/2012 bis 2014/2015 der Geburtszeitraum 13 Monate umfasst. Folglich bedeutet dieses, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 die Zahl der Einschulungen stärker sinken könnten.

Alle Grundschulen sind aber in ihrem Bestand weiterhin gesichert.

 

 

Weiterführende Schulen:

 

Grundlage für die Prognose bei den weiterführenden Schulen ist die Zahl der Schulabgänger aus den Nottulner Grundschulen. Diese wurden entsprechend der Übergangsquoten zu den weiterführenden Schulen der letzten Jahre verteilt . Hinzu kamen die durchschnittlichen Zuwanderungen aus den Nachbarkommunen. Ausführlich wurde hierzu bereits in der Sitzung des Ausschusses am 15.04.2008 (Vorlage Nr. 255/2008) berichtet.

 

Bei der Geschwister-Scholl-Hauptschule ist, entsprechend der sinkenden Grundschülerzahl, ebenfalls ein Rückgang von Schülern zu verzeichnen. Insgesamt wird eine gute Einzügigkeit erreicht.

Lediglich eine Einzügigkeit deshalb, da in der Hauptschule die Bandbreite von 30 Schülern um bis zu 5 Schüler überschritten werden kann. Bereits im laufenden Schuljahr konnte mit

34 Schülern nur eine Klasse, allerdings mit hinreichend differenzierten Angebot in den Kernfächern, eingerichtet werden.

Laut § 82 Abs. 4 SchulG müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Lehrerstellen sicherzustellen.

Die Geschwister-Scholl-Schule könnte, aufgrund der Hochrechnung, in einigen Jahrgängen die Mindestgröße einer Hauptschule nicht erreichen. Die Schülerzahlen je Jahrgang liegen zwar oberhalb der Bandbreite von 30 Schülern, diese kann aber bis zu 5 Schülerinnen und Schüler überschritten werden. Es ist abzuwarten, ob sich diese Situation in den kommenden Jahren durch verändertes Wahlverhalten der Eltern, Bevölkerungszuzüge oder Einpendlern aus Nachbarkommunen zufriedenstellend entwickelt.

 

Auch bei der Liebfrauen-Realschule wirkt sich der Geburtenrückgang aus. Die Schule wird sich voraussichtlich zu einer durchgehend dreizügigen Schule entwickeln.

Bei einer Realschule liegt die Mindestgröße bei mindestens zwei Parallelklassen.

 

Das Gymnasium Nottuln ist in der Sekundarstufe I derzeit voll dreizügig, entsprechend der Prognose wird diese Dreizügigkeit auch weiterhin bestehen bleiben.

Gymnasien müssen bis Jahrgangsstufe 10 bei der Fortführung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben.

Erforderlich ist in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums Nottuln eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr der Qualifikationsphase.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Diverse Tabellen (S. 1 – 11)  zur Schulentwicklung