Betreff
Umgestaltung Bahnhof Appelhülsen
Vorlage
321/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Die Zugänglichkeit des zweiten Bahnsteiges soll über eine Rampe erfolgen.


Sachverhalt:

 

Der Planfeststellungsbeschluss von 1996 zur Aufhebung des Bahnüberganges in Appelhülsen ist nach wie vor gültig. Voraussichtlicher Baubeginn ist nach derzeitigem Kenntnisstand 2011.

Nicht im Planfeststellungsbeschluss enthalten sind die Umbaumaßnahmen und die Aufwertung des Bahnhofes selber. Bestandteil dieser ist vor allem die Anhebung des Bahnsteigs für eine barrierefreie Begehbarkeit der Züge und die Anschaffung neuer Unterstände.

Für die barrierefreie Zugänglichkeit des zweiten Bahnsteiges ist durch die Bahn derzeit eine Rampe vorgesehen (s. Anlage 1). Die Treppenanlage wird nach diesen Planungen nach Fertigstellung der Rampe entfallen.

Die Folgen einer solchen behindertengerechten Rampe sind, dass bei Hin- und Rückreise eine Strecke von insgesamt (Hin- und Rückweg zum Auto) ca. 300 m in Kauf genommen werden muss, wenn mit dem Auto oder mit dem Fahrrad angereist wird.

Die Kosten für eine Aufzuganlage als Alternative zur Rampe würden zwar ebenfalls von der Bahn getragen, die Betriebs- und Wartungskosten müssten jedoch durch die Gemeinde übernommen werden. Pro Aufzug werden dafür ca. 25.000 € pro Jahr gerechnet, das wären auf 15 Jahre gerechnet für zwei Aufzuganlagen 750.000 €.

Weiterer Nachteil der Aufzuganlage wäre, dass es immer wieder zu Ausfällen durch technische Defekte und Vandalismus kommen kann. Für Fahrradfahrer mit Gepäck oder Anhänger sowie für größere Radfahrergruppen ist die Benutzung des Aufzugs oft nur schwer und mit Verzögerungen möglich.

Ein Vorteil der Rampe ist die Beseitigung einer Gefahrenquelle: Immer wieder laufen Personen über die Gleise, um sich den Umweg über die Treppenanlage zu sparen (insbesondere aus dem Süden kommend).

 

 

 

 

Rampe

Aufzug

Vorteile

  • Keine Kosten für die Gemeinde
  • Keine Unfallgefahr mehr durch „Schwarzgänger“ zwischen den beiden Gleisen
  • Steht immer zur Verfügung (keine Ausfälle)
  • Gut für Fahrradfahrer

 

  • Keine Umwege erforderlich
  • Gute Ausnutzung vorhandener Stellplätze

Nachteile

  • Umwege erforderlich
  •  

 

 

 

 

  • bei Betriebsstörungen keine barrierefreie Zugänglichkeit
  • hohe Betriebskosten (für die Gemeinde)
  • schlecht nutzbar für Fahrradfahrer (insbesondere für Gruppen)
  • ev. Wartezeiten

 

Aufgrund der Vor- und Nachteile der beiden Lösungen kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Anlage einer Rampe geeigneter für den Bahnhof Appelhülsen ist und empfiehlt darum den o.a. Beschluss. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen: