Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2007
Vorlage
311/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2007 wird zum 31.12.2007 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.015.646,83 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 218,44 € in der als Anlage beigefügten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 218,44 € wird an den Gemeindehaushalt abgeführt.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2007 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).

 

Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2007 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Gemeinderates).

 


Sachverhalt:

 

Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss des Baubetriebshofes für das Wirtschaftsjahr 2007 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne GmbH, Dülmen, geprüft und wird in der Sitzung des Betriebsausschusses durch die Wirtschaftsprüferin, Frau Hahne, erläutert.

 

Der Baubetriebshof wird bisher mit einem neutralen Jahresergebnis in der Wirtschaftsplanung veranschlagt. Für das Wirtschaftsjahr 2007 konnte ein positives Jahresergebnis in Höhe von 218,44 € erzielt und damit der Wirtschaftsplanansatz eingehalten werden.

 

Ein Vergleich der Gewinn- und Verlustrechnung 2007 mit der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2006 ist kaum möglich. Durch die Umgliederung der kompletten Budgetbereiche des Gemeindehaushalts Grünanlagen, Sportanlagen, Spielplätze, Straßenunterhaltung und Energiemanagement haben sich die Ertrags- und Aufwandspositionen gegenüber den Vorjahren erheblich erhöht. Erst nach Ende des lfd. Wirtschaftsjahres 2008 wird ein echter Vorjahresvergleich mit dem Wirtschaftsjahr 2007 ermöglicht.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2007 ist durch den Rat der Gemeinde Nottuln festzustellen. Es ergibt sich eine Bilanzsumme zum 31.12.2007 in Höhe von 1.015.646,83 € und die Ausweisung eines Jahresüberschusses in Höhe von 218,44 €.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss an den Gemeindehaushalt abzuführen.

 

Anmerkung:

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. 1 GO NW alle Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2007 an Beratungen oder Beschlussfassungen des Betriebsausschusses teilgenommen haben, bei der Abstimmung über die Entlastung des Betriebsausschusses im Rat der Gemeinde Nottuln als Befangen gelten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gewinnabführung an den Gemeindehaushalt 218,44 €

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2007