Betreff
Finanzielle Beteiligung von natürlichen und juristischen Personen am Fotovoltaikpark Appelhülsen
Vorlage
300/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, wie vorgeschlagen zu verfahren.

 

 


Sachverhalt:

 

A.

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat beschlossen, eine Fotovoltaikanlage in Nottuln-Appelhülsen zu errichten und diese ohne Inanspruchnahme von Eigenmitteln zu bauen. Die erforderlichen Mittel sollten im Wege des Kredites aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind die abgefragten Konditionen dem Rat auch bekannt gegeben worden. Auch ist die Frage der Beteiligung von Bürgern im Wege einer Kreditgewährung angesprochen worden. Eine letzte Entscheidung hat nicht stattgefunden.

Es ist bekannt, dass die eine Hälfte der für die Errichtung der Fotovoltaik erforderlichen Mittel zu einem Zinssatz von 3,8 % (im 1. – 10. Jahr) bzw. 4,0 % (im 11. – 20. Jahr) aufgenommen werden kann. Die andere Hälfte kann zu einem Zinssatz von 4,5 % (über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren) aufgenommen werden.

Es ist Anliegen der Verwaltung, die Zinskosten dadurch zu verringern, dass den Bürgern eine Bürgerbeteiligung im Weg einer Kreditgewährung ermöglicht wird zu einem Zinssatz, der deutlich niedriger ist als 4,5 %. Als plakative Linie bietet sich der Zinssatz von 4 % an. Wegen der Laufzeit von 20 Jahren ist das durchaus als Geldanlage mit einem minimierten Risiko attraktiv; die vorliegenden Nachfragen zeigen das. Gleichzeitig kann durch diese Bürgerbeteiligung auch seitens der Bürger-Kreditgeber ihre Sympathie für das Vorhaben zum Ausdruck gebracht werden.

Die Laufzeit von 20 Jahren ist analog zur Laufzeit der anderen Kreditaufnahmen und analog zum Zeitraum der gesetzlich gesicherten Einspeisevergütung bzw. der Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Die Gemeinde kann bei diesem Verfahren nur positiv abschneiden.

 

B.

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob dieses Verfahren ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt. Hierzu wird ausgeführt:

Die Darlehensaufnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern in Form der Bürgerbeteiligung an dem Fotovoltaikpark Appelhülsen ist kein gewerbsmäßiger Betrieb eines Bankgeschäftes im Sinne des § 1 des Kreditwesengesetzes. Die Gemeinde tritt als Darlehensnehmer wie jede Privatperson auf. Es liegt somit auch keine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des §§ 107 ff der Gemeindeordnung vor. Die einzige Besonderheit besteht im vorliegenden Fall darin, dass Kreditgeber nicht Banken und Sparkassen sind, sondern dass es sich um die Bürgerinnen und Bürger bzw. juristische Personen handelt.

Die durch die Gemeinde Nottuln vorgenommene Überprüfung der Zulässigkeit wird durch das in Ablichtung anliegende Schreiben des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes vom 19. Mai 2008 voll inhaltlich bestätigt.

 

 

 

 

 

 

Ferner hat die Gemeinde Nottuln natürlich zunächst auch geprüft, in wie weit eine Beteiligung der politischen Gremien stattzufinden hat. Hierzu wird ausgeführt:

Nach entsprechender Beschlussfassung ist die Gemeinde Nottuln nach eingehender Überprüfung davon ausgegangen, dass die Darlehensaufnahme für die Fotovoltaikanlage, die ja auch im Haushalt als Kreditermächtigung aufgenommen ist, ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt. Nach der Rechtsauffassung der Gemeinde Nottuln kann es dahin gestellt bleiben, ob das Geld bei den Bürgern oder bei einem Kreditinstitut aufgenommen wird. Hier ist noch zu beachten, dass die dem Bürger angebotenen Zinsen auch noch niedriger sind, als die Konditionen der sonst am Markt erhältlichen Darlehen, was der Gemeinde Nottuln zu Gute kommt.

Mit Schreiben vom 19. Mai 2008 bestätigt nun der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund grundsätzlich die Rechtsauffassung der Gemeinde Nottuln, dass die Darlehensaufnahme, wenn der entsprechende Beschluss gefasst und die Kreditermächtigung gegeben ist, ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt. Wegen der Besonderheit im konkreten Fall – erstmalige Aufnahme eines Kredites direkt bei den Bürgern – empfiehlt der Städte- und Gemeindebund, in diesem konkreten Fall doch den Rat vollumfänglich zu beteiligen.

Die Verwaltung bleibt bei ihrer Rechtsauffassung. Maßgeblich für die Entscheidung, ob es sich um „ein Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt kann nur der Sachverhalt der Kreditaufnahme sein, nicht die Frage, bei wem diese erfolgt.

Gleichwohl hat sich der Verwaltungsvorstand der Gemeinde Nottuln entschlossen, in Würdigung einer möglichen anderen Rechtsauffassung die Gremien vor einer endgültigen Entscheidung zu beteiligen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zinsersparnis für die Gemeinde Nottuln.

 


Anlagen:

 

  1. Schreiben des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
  2. Gutachten des Rechtsreferendars Michael Kunzmann