Beschlussvorschlag:
Die Überarbeitung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Nottuln wird in dieser Fassung ins Verfahren gegeben.
Sachverhalt:
Im Zuge der Diskussion über ein
mögliches Mitbringverbot für Alkoholika während des Martinimarktes und des
Verbotes des Genusses von alkoholischen Getränken auf Schulhöfen und
Spielplätzen wurde die gültige Ordnungsbehördliche Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der
Gemeinde Nottuln, die sog. „Anlagenverordnung“, insgesamt einer Überprüfung und
Überarbeitung unterzogen.
Grundlage dafür ist die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, welche als rechtlich sicher anzusehen ist.
Als Anlage sind die momentane Fassung und die Neubearbeitung beigefügt. Besonders zu beachten sind dabei die §§ 8 und 13.
Soweit dem Entwurf zugestimmt wird, muss nach den Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes eine Behördenbeteiligung zum Entwurf und eine öffentliche Auslegung für die Bürgerschaft durchgeführt werden. Im Anschluss erfolgen nach Abwägung über die eingegangen Anregungen und Bedenken die Beschlussfassungen in Ausschuss und Rat. Abschließend ist die Zustimmung der Bezirksregierung Münster einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 AnlagenVO alt
Anlage 2 AnlagenVO neu