Betreff
Änderung der "Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über die Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen"
Vorlage
218/2008/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

In der lärmintensivsten Nacht des kommenden Martinimarktes wird eine Pegelmessung durch ein qualifiziertes Büro durchgeführt. Nach Vorlage des Ergebnisses erfolgt eine erneute Vorlage im Ausschuss zur Beratung.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln am 11.03.2008 wurde die ordnungsbehördliche Verordnung zu erneuten Beratung an diesen Ausschuss rückverwiesen.

Seitens der Verwaltung wird keine Notwendigkeit für eine Änderung des Inhaltes der Verordnung und des gefassten Beschlusses des Fachausschusses gesehen.

Als Lösungsmöglichkeit wird jedoch vorgeschlagen:

Um eine verwertbare Grundlage der tatsächlichen Lärmentwicklung zu erhalten, kann in der lärmintensivsten Nacht des Martinimarktes eine zuverlässige Messung durch ein Büro erfolgen. Die Kosten dafür betragen ca. 1.000,00 €.

Im Anschluss daran könnte anhand der Auswertung der max. Wert in der Verordnung festgelegt werden. Bis dahin bleibt die zur Zeit gültige Fassung der Verordnung unverändert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

1.000,00 € für die Messung


Anlagen:

Anlage 1          Ordnungsbehördliche Verordnung

Anlage 2          Angebot für Schall-Pegel-Messung