Beschlussvorschlag:
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte korrigierte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NW festgestellt und beschlossen.
Aufgrund der geprüften und festgestellten korrigierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NW vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Die korrigierte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 wurde am 16.04.2008 vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nottuln geprüft.
Die durchgeführten Prüfungen haben zu keinen Beanstandungen geführt.
Über das Ergebnis der Prüfung wurde am 16.04.2008 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen:
Kopie des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.04.2008