Beschlussvorschlag:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2006 wird gemäß § 96 (1) GO festgestellt sowie der Lagebericht 2006 zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Von dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.922.293,38 € werden aus der Ausgleichsrücklage 2.571.232,44 € entnommen, die damit am 31.12.2006 komplett aufgebraucht ist. Der verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.351.060,94 € vermindert die Allgemeine Rücklage.
Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2006 der Gemeinde Nottuln wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Er besteht gemäß § 37 GemHVO aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang,
sowie dem Lagebericht nach § 48 GO.
Der Jahresabschluss 2006 ist am 16.04.2008 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nottuln geprüft worden.
Die durchgeführten Prüfungen haben zu keinen Beanstandungen geführt.
Über das Ergebnis der Prüfung wurde am 16.04.2008 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Der ausgewiesene Fehlbetrag reduziert das Eigenkapital.
Anlagen:
Kopie des Uneingeschränkten Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.04.2008