Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) zwischen der Gemeinde Nottuln und der Gemeinde Havixbeck zur Übertragung von Aufgaben der Gemeinde Havixbeck als Vollstreckungsbehörde wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeinde Havixbeck als Vollstreckungsbehörde nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ist ab Mitte des Jahres neu zu übertragen, da der bisher zuständige Mitarbeiter der Gemeinde Havixbeck per 31.05.2008 aus dem Dienst ausscheiden wird.
Zur künftigen Durchführung von Vollstreckungsaufgaben der Gemeinde Havixbeck haben sich die Gemeinde Havixbeck und die Gemeinde Nottuln im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit darauf verständigt, dass ab dem 01.06.2008 die Vollstreckungsaufgaben der Gemeinde Havixbeck von der Gemeinde Nottuln gegen Kostenerstattung übernommen werden.
Voraussetzung für die Übertragung der Vollstreckungsaufgaben auf die Gemeinde Nottuln ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Ein Vertragsentwurf ist als Anlage dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde Havixbeck erstattet der Gemeinde Nottuln die anteiligen Personalkosten.
Anlagen:
Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung