Betreff
Kommunalwahl 2009
hier: Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Nottuln in Wahlbezirke
Vorlage
265/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Wahlgebiet der Gemeinde Nottuln wird in die Wahlbezirke eingeteilt, wie sie dieser Vorlage beigefügt sind.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat am 11.03.2008 die Satzung über die Zahl der zu wählenden Vertreter und die Zahl der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2009 gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz vom 30. Juni 1998 in der zur Zeit geltenden Fassung beschlossen.

Die Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder wurde auf 32 festgelegt. Die Anzahl der Wahlbezirke wurde auf 16 festgelegt.

Das Gebiet der Gemeinde Nottuln ist daher in 16 Wahlbezirke einzuteilen. Nach § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes hat dieses spätestens 8 Monate vor Ablauf der jetzigen Wahlperiode des Rates durch den gebildeten Wahlausschuss zu erfolgen.

Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben. Finden Gemeinde- und Kreiswahlen gleichzeitig statt, so dürfen die Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinde durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises nicht durchschnitten werden. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke steht die Wahrung der räumlichen Zusammenhänge nach § 4 Abs. 2 Satz 1 KWahlG auch als sachliche Vorgabe an der Spitze. Erst in zweiter Linie wird gefordert, dass die Zahl der Einwohner, auf die im Wahlgebiet ein Vertreter entfällt, in den Wahlbezirken möglichst gleich sein soll. Die Wahrung des räumlichen Zusammenhanges entspricht der Aufgabe des Wahlbezirkes, welche die räumliche Grundlage für die zu wählende Persönlichkeit bildet. Die hierzu notwendige persönliche Verbundenheit des Vertreters mit seiner Wählerschaft wird weitgehend durch die gemeinsamen nachbarlichen Interessen bestimmt (Bardella/Dahlen/Edek § 4 Anm. 4 Kommunalwahlrecht Nordrhein-Westfalen).

Die maßgebliche Zahl für die Wahlbezirke richtet sich nach der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht wird ( § 78 der Kommunalwahlordnung in der zur Zeit geltenden Fassung). Die Wahlperiode des jetzigen Rates endet am 20.10.2009. Maßgeblich für die Berechnung der Bevölkerungszahlen sind also die Angaben, die das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik bis zum 20.04.2008 veröffentlicht hat. Die letzte Veröffentlichung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik erfolgte mit dem Stand 30.06.2007 und wies für die Gemeinde Nottuln 20.273 Einwohner aus.

20.273 Einwohner ./. durch 16 Wahlbezirke
= 1.268 Einwohner im Durchschnitt je Wahlbezirk

Die Abweichung von der genannten durchschnittlichen Einwohnerzahl (1.268) darf nach der Änderung des Kommunalwahlgesetzes nicht mehr als 25 von 100 nach oben oder unten betragen, d.h. Höchsteinwohnerzahl pro Wahlbezirk sind 1.585 Einwohner, Mindesteinwohnerzahl je Wahlbezirk sind 951 Einwohner.

Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Einteilung in Wahlbezirke nach der jetzt aktuellen Einwohnerzahl der Kommunalen Datenzentrale in Münster erfolgt, die nach dem Stand vom 26.03.2008 20.027 Einwohner beträgt.

Als Anlage wird ein Verwaltungsvorschlag zur Einteilung des Wahlgebietes übersandt, der die gesetzlichen Vorgaben nach dem räumlichen Zusammenhang und den vorgegebenen Zahlen berücksichtigt.

Seitens des Wahlleiters wird darum gebeten, eventuelle Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen, damit diese vor der Sitzung überprüft werden können.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1          Ermittlung der Einwohner je Wahlbezirk

Anlage 2          Entwurf der Einteilung des Wahlgebietes

Anlage 3          Planskizzen