Betreff
Antrag auf Rückbau Fahrbahneinengung auf der Bodelschwinghstraße
Vorlage
253/2008/1
Art
Beschlussvorlage

Der Beschlussvorschlag:

Die Fahrbahneinengungen auf der Bodelschwinghstraße bleiben erhalten.


Sachverhalt:

 

Am 22.02.2008 ging bei der Gemeindeverwaltung ein Antrag auf Rückbau von Fahrbahneinengungen auf der Bodelschwinghstraße im Bereich des Nonnenbachs ein.

Die Bodelschwinghstraße ist als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Zwischen dem Eckelskamp und der Kettelerstraße befindet sich auf einer Länge von ca. 200,00 m mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m keinerlei Maßnahmen, wie die Regelung Vorfahrt von Rechts, die eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme und Unterstützung der Tempo 30 Zone verdeutlicht. Im Rahmen der Verkehrsschau am 08.03.2005 wurde dieser Bereich als nicht eindeutig erkennbarer Tempo 30 Zonen Bereich bemängelt.

 

Des weiteren gingen bei der Verwaltung Beschwerden über zu hohe Fahrgeschwindigkeiten ein.

Die Gemeinde Nottuln führte darauf hin Geschwindigkeitsmessungen durch. Es wurde festgestellt,

dass hier 85 % aller Fahrzeuge bis zu 53 km/h fuhren. Die Höchstgeschwindigkeit lag bei 76 km/h.

Der Verkehrssicherheitsdienst der Polizei führte darauf hin vom Messstandort Kettelerstraße regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch.

 

Im Dezember 2007 wurden hier zwei versetzte Bauminseln als Fahrbahneinengungen auf einer Breite von 3,00 m und einer Länge von 30,00 m hergestellt.

Diese Anordnung stellt den Begegnungsverkehr Lastzug / Pkw sicher.

Die bereits vorhandenen optischen Fahrbahneinengungen aus Fahrbahnmarkierung und Warnbarken wurden zurückgebaut.

Durch die bauliche Maßnahme konnte die Geschwindigkeit der Fahrzeuge soweit reduziert werden, dass eine Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizeibehörde nicht mehr erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

1 Antrag