Betreff
Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 "Alter Kirchweg"
Vorlage
257/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Verschiebung der Baugrenze wird entsprochen. Der Bebauungsplan wird entsprechend geändert.


Sachverhalt:

Die Eigentümer des Hauses Rudolf-Harbig-Straße 47 beantragen die Verschiebung der Baugrenze um 1,50 m in westlicher Richtung zu einem gemeindeeigener Gehweg, da sie beabsichtigen, das Erdgeschoss zu erweitern (siehe Anlage).

 

Stadtgestalterische Gründe sprechen nicht gegen die Verschiebung der Grenze und auch die Maßgaben des Bauordnungsrechts werden eingehalten.

 

Die Planänderung kann im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden vom Antragsteller getragen.


Anlagen:

Antragsschreiben des Ingenieurbüro Hericks, Nottuln, mit 2 Anlagen