Betreff
Sozialdaten 2004 bis 2007 der Gemeinde Nottuln
Vorlage
249/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Mit dieser Vorlage werden die in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit  zuletzt am 5.6.2007 dargestellten Sozialdaten der Gemeinde Nottuln fortgeschrieben (Vorlage-Nr.042/2007).

 

 

 

1. Entwicklung der Fallzahlen BSHG/SGB II

 

Bekanntlich wurde zum 1.1.2005 die damalige Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz und die damalige Arbeitslosenhilfe in wesentlichen Punkten reformiert und durch das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - neu geregelt.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (reine Zahlfälle, wie auch zu 2) und 3)) stellt sich wie folgt dar:

 

 

Bedarfsgemeinschaften

 

BSHG

 

SGB  II

 

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

166 Fälle/401 Pers.

400 Fälle/815 Pers.

371 Fälle/818 Pers.

333 Fälle/760 Pers.

 

 

 

Vermittlungen auf dem 1. Arbeitsmarkt

2004

2005

2006

2007

-/-

53

168

195

 

 

 

Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II

 

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

-/-

-/-

337

253

 

Anmerkung: Angaben gemäß der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit

 

 

 

Plus-Jobs

 

 

2005

2006

2007

Abgeschlossene

Vereinbarungen

164

101

84

Geleistete Stunden

-          davon AQUQ

-          Andere

 

Anzahl der Träger

27.721

59 % / 16.500

41 % / 11.221

 

26

28.596

61 % / 17.527

39 % / 11.070

 

20

22.621

74 % / 16.740

26 % / 5.881

 

8

 

 

 

2. Entwicklung der Fallzahlen GSiG/SGB XII

 

Das Gesetz zur bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) trat am 1.1.2003 als eigenständiges Sozialleistungsgesetz in Kraft und wurde ebenfalls im Rahmen der Reformen zum 1.1.2005 in das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – überführt. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Bedarfsgemeinschaften

 

GSiG

 

SGB XII

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

41 Fälle/47 Personen

60 Fälle/66 Personen

60 Fälle/65 Personen

66 Fälle/72 Personen

 

 

 

 

3. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Der Gemeinde Nottuln obliegt in eigener Zuständigkeit die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Hier stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen wie folgt dar:

 

 

Bedarfsgemeinschaften AsylbLG

 

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

72 Fälle/177 Personen

66 Fälle/159 Personen

54 Fälle/128 Personen

42 Fälle/99 Personen

 

 

 

 

4. Unterbringung von obdachlosen Personen

 

Der Gemeinde Nottuln obliegt die ordnungsbehördliche Aufgabe zur Beseitigung der Obdachlosigkeit. Die Unterbringung stellt sich im Jahresvergleich wie folgt dar:

 

 

Untergebrachte Personen

 

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

207 Personen

8 Standorte

170 Personen

5 Standorte

125 Personen

4 Standorte

117 Personen

4 Standorte

Verhältnis

Flüchtlinge/Spätaus-

siedler/Sonstige (%)

81,64/12,56/5,80

Verhältnis

Flüchtlinge/Spätaus-

siedler/Sonstige (%)

84,12/5,29/10,59

Verhältnis

Flüchtlinge/Spätaus-

siedler/Sonstige (%)

86,40/2,4/11,20

Verhältnis

Flüchtlinge/Spätaus-

siedler/Sonstige (%)

87,18/1,71/11,11

 

 

 

Belegungsquote

 

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

69 Wohnungen,

davon 14 frei

65 Wohnungen,

davon 19 frei

61 Wohnungen,

davon 23 frei

61 Wohnungen,

davon 24 frei

 

 

Anmerkung:

 

Die Objekte Weseler Straße 21 und Daruper Straße 42 - 46 stehen in Eigentum der Gemeinde.

Das Objekt Dülmener Str. 5 – 7 (13 Wohneinheiten) ist bis 28.2.2010 angemietet.

Das Objekt Eckenhovener Weg 31/33 (28 Wohneinheiten) ist bis zum 31.12.2011 angemietet.

 

 

 

5. Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern

 

Ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler wurden wie folgt aufgenommen:

 

 

Zuweisung ausländischer Flüchtlinge

 

2004

2005

2006

2007

13

17

5

0

 

 

 

Zuweisung von Spätaussiedlern

 

2004

2005

2006

2007

7

0

0

1

 

 

 

6. Bürgerservice Soziales

 

Im Wesentlichen sind hier zu nennen die Bewilligung von Wohngeld, die Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, die Bearbeitung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung und der Einzug der Elternbeiträge aufgrund der Satzung des Kreises Coesfeld über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)

 

 

 

2004

2005

2006

2007

Wohngeldfälle

·         Mietzuschuss

·         Lastenzuschuss

859

752

107

851

728

123

906

784

122

 

556

464

92

Rentenangelegenheiten

966

1340

800*

-/-*

Schwerbehindertenang.

364

306

305

300

Rundfunkgebühren

445

469

449

653

Elternbeiträge

Kindergärten (GTK)

 

nachrichtlich:

Betriebskostenzuschuss

Kindergärten

591.954,36 €

 

 

 

333.229,38 €

593.258,43 €

 

 

 

348.515,61 €

627.906,50 €

 

 

 

364.096,08 €

715.820,88 €

 

 

 

396.555,57 €

 

*Anmerkung:

 

Es handelt sich um den Stand der Rentenangelegenheiten im August 2006. Aufgrund der Personalsituation konnte die statistische Erhebung vorübergehend nicht weitergeführt werden. Die Erhebung wurde am 1.1.2008 wieder aufgenommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

keine