Betreff
Änderung der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32 "Jahnstraße"
Vorlage
245/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der folgende Wortlaut aus der Gestaltungssatzung vom 20.05.1980 (vgl. Anlage 2, fünfter Spiegelstrich) soll ersatzlos gestrichen werden:

„- ... Sie sind von allen Seiten so einzugrünen, daß das Material der Einfriedung nicht sichtbar bleibt (im Sichtbereich der Strassen und Wege durch geschlossene Heckenbepflanzung).“


Sachverhalt:

 

Anlass für die Satzungsänderung

 

Eine Anwohnerin der Rudolf–Harbig-Str. 33 (Bebauungsplan Nr. 32, Jahnstraße) möchte einen Gartenzaun mit einer Höhe von 70 cm errichten. Die Gestaltungs­satzung vom 20.05.1980 zum oben genannten Bebauungsplan schreibt eine Hecke oder einen bepflanzten Zaun vor. Dies sei nicht möglich, da sich Beton unter dem größten Teil des Gartens befände. Sie beantragt deshalb die Streichung der Festsetzung (s. Antrag in Anlage 3).

 

Da im Geltungsbereich des benachbarten Bebauungsplanes (Nr. 45 „Alter Kirchweg“) die gleichlautende Bestimmung zu Einfriedungen bereits 1997 gestrichen wurde und eine prägnante Beeinträchtigung der Stadtgestalt nicht zu erwarten ist, erscheint die Eingrünungs­verpflichtung obsolet.

Die bestehende Höhenbegrenzung (s. Anlage 2, Gestaltungssatzung, 5. Spiegelstrich) auf 0,80 m widerspricht dem Vorhaben der Antragstellerin nicht. Aus gestalterischen Gründen und zur Verkehrssicherung erscheint die Höhenbeschränkung der Einfriedung jedoch sinnvoll und sollte beibehalten werden.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Auszüge aus dem Bebauungsplan 32 „Jahnstraße“ inkl. Wortlaut der Gestaltungssatzung

Anlage 3: Antrag auf Änderung