Beschlussvorschlag:
Die korrigierte Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2005 sowie der Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2006 werden gem. § 101 GO NW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen.
Sachverhalt:
Die korrigierte Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2005 sowie der Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2006 sind gem. § 95 Abs. 3 GO vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Sowohl die Eröffnungsbilanz als auch der Jahresabschluss sind von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH testiert worden. Die Berichte sind als Anlagen 1 und 2 der Vorlage beigefügt.
Gem. § 101 GO NW sind die korrigierte Eröffnungsbilanz sowie der Jahresabschluss 2006 vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rat hat somit die Abschlüsse an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu überweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die korrigierte Eröffnungsbilanz wurde durch die Wirtschaftsprüferin Frau Hahne testiert. Hierfür sind Kosten von 6.250 € entstanden. Der Jahresabschluss wurde ebenfalls von Frau Hahne geprüft, die Kosten hierfür werden sich auf ca. 16.660 € belaufen.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht über die korrigierte Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2005
Anlage 2: Bericht über den Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2006