Beschlussvorschlag:
- Über die im Verfahren eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit wird, wie in Anlage 3 empfohlen, beschlossen
- Die zusammenfassenden Erklärungen (Anlage 6 und 7) gem. § 10 Abs. 4 BauGB werden zur Kenntnis genommen.
- Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung wird, wie in Anlage 2 und 5 dargestellt, beschlossen.
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB: Der Bebauungsplan Nr. 114 mit Begründung wird, wie in Anlage 1 und 4 dargestellt, beschlossen.
Sachverhalt:
Am 04. Oktober 2007 hat der Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellen. Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren wurde ebenfalls beschlossen.
Der genaue Sachverhalt ist den Begründungen (Anlage 1 und 2) sowie den zusammenfassenden Erklärungen (Anlage 6 und 7) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 114
Anlage 2: Entwurf der 61. Flächennutzungsplanänderung
Anlage 3: Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen beider Verfahren
Anlage 4: Begründung, Umweltbericht und Eingriffsbilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 114
Anlage 5: Begründung und Umweltbericht zur 61. Flächennutzungsplanänderung
Anlage 6: Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan
Anlage 7: Zusammenfassende Erklärung für die Flächennutzungsplanänderung