Beschlussvorschlag:

  1. Über die im Verfahren eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit wird, wie in Anlage 3 empfohlen, beschlossen
  2.  Die zusammenfassenden Erklärungen (Anlage 6 und 7) gem. § 10 Abs. 4 BauGB werden zur Kenntnis genommen.
  3. Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung wird, wie in Anlage 2 und 5 dargestellt, beschlossen.
  4. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB: Der Bebauungsplan Nr. 114 mit Begründung wird, wie in Anlage 1 und 4 dargestellt, beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Am 04. Oktober 2007 hat der Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellen. Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren wurde ebenfalls beschlossen.

 

Der genaue Sachverhalt ist den Begründungen (Anlage 1 und 2) sowie den zusammenfassenden Erklärungen (Anlage 6 und 7) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

Anlage 1: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 114

Anlage 2: Entwurf der 61. Flächennutzungsplanänderung

Anlage 3: Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen beider Verfahren

Anlage 4: Begründung, Umweltbericht und Eingriffsbilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 114

Anlage 5: Begründung und Umweltbericht zur 61. Flächennutzungsplanänderung

Anlage 6: Zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan

Anlage 7: Zusammenfassende Erklärung für die Flächennutzungsplanänderung