Betreff
Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Nachtigallengrund"
hier: Spielplatz in Wohnbauland
Vorlage
229/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Nachtigallengrund“ gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln soll gemäß dem vom Rat beschlossenen Spielplatzkonzept nicht mehr benötigte Spielplätze veräußern.

Zu diesen gehört der Spielplatz am Oberstockumer Weg mit einer Größe von 1.160 m².

Die Veräußerung soll als Wohnbauland erfolgen. Dafür muss der Bebauungsplan Nr. 13 „Nachtigallengrund“ geändert werden.

Das Verfahren dafür ist im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt worden.

Nach Durchführung des Verfahrens kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Bei dem Verkauf soll ein 0,5 bis 1 m breiter Streifen entlang des südlichen gemeindlichen Weges für eine eventuelle spätere Verbreiterung des Weges ausgeklammert werden und bei der Gemeinde verbleiben.

Der weitere Sachverhalt ist der Begründung zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen für die Gemeinde von ca. 80.000 € (nach Abzug der Kosten und des derzeitigen Grundstückswertes)

 


Anlagen:

Anlage 1          Entwurf zum Bebauungsplan

Anlage 2          Begründung

Anlage 3          Abwägungsvorschläge