Betreff
Satzungsbeschluss für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2
hier: Verschiebung der Baugrenze Am Hang
Vorlage
220/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  • Über die im Verfahren eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit wird, wie in Anlage 3 dargestellt, beschlossen.
  • Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB: Der Bebauungsplan mit Begründung wird, wie in Anlage 2 dargestellt, beschlossen.

 


Sachverhalt:

Einige Grundstücke, die an der Straße „Am Hang“ liegen, grenzen direkt an die Bundesstraße. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 wurden die ursprünglich vorgesehenen Baugrenzen nach der Stellungsnahme des Landesstraßenbauamtes Münster zurückverschoben. Grund dafür war der damals gesetzlich erforderliche Abstand von 20 m zur Bundesstraße. Durch eine Verschiebung der Ortsdurchfahrt ist eine Einhaltung dieser 20 m heute nicht mehr erforderlich.

Darum wäre eine „Wiederherstellung“ der Planung, wie ursprünglich vorgesehen, möglich (s. Anlage 2).

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist eine Änderung im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:          Lageplan

Anlage 2:          Bebauungsplanentwurf mit Begründung

Anlage 3:           Abwägungsvorschläge

Anlage 4:          Antrag auf Bebauungsplanänderung