Betreff
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 84 "Appelhülsen-Nord II"
hier: Abweichung von der hinteren Baugrenze
Vorlage
203/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Sachverhalt:

Die Antragstellerin möchte im Baugebiet Appelhülsen Nord II ein Einfamilienhaus mit Carport und Garage errichten. Im hinteren Bereich soll die festgesetzte Baugrenze auf einer Länge von 5,50 Meter um 1,50 Meter überschritten werden.

Einer solchen Befreiung steht nach Ansicht der Gemeindeverwaltung nichts entgegen.

  • Erstens sind die Grundzüge der Planung nicht berührt und das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar.

Das benachbarte Baufeld liegt etwas weiter zurück(s. Anlage 1), das bereits errichtete Nachbargebäude würde mit dem geplanten Vorhaben fast auf einer Linie liegen (s. Anlage 2).

  • Zweitens ist die hintere Baugrenze nicht nachbarschützend. Von den Nachbarn können darum keine Bedenken eingebracht werden.

Aus diesen Gründen bestehen keine Bedenken gegen die Befreiung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1            Ausschnitt aus dem Bebauungsplan

Anlage 2            Ausschnitt aus dem amtlichen Lageplan mit Bauvorhaben