Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2008
Vorlage
201/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Abwassergebühren werden zum 01.01.2008 für die Schmutzwassergebühr mit 1,71 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr mit 0,45 €/m² festgesetzt. Die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2008 wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

In der Gebührenkalkulation zum 01.01.2008 ist erneut eine Erhöhung der Lippeverbandsbeiträge von 1.154.260 € um 22.566 € auf 1.176.826 € zu berücksichtigen. Bei der Zurechnung der Lippeverbandsbeiträge zu den Anlagen der Schmutzwasserbeseitigung und den Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung war es erforderlich, die Kosten für die vom Lippeverband betriebenen Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung in der Ortslage Nottuln entgegen der bisherigen Schlüsselung direkt den Kosten der Niederschlagswasserbehandlung zuzuordnen. Während damit einerseits der Anteil des Lippeverbandsbeitrages für die Schmutzwasserbeseitigung von 981.121 € auf 951.440 € reduziert werden kann, erhöhen sich die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung von 173.139 € auf 225.386 €.

 

Die Stromkosten für die Abwassertechnischen Einrichtungen war an die Kostenentwicklung anzupassen, so dass bei den Materialaufwendungen insgesamt 75.000 € zu veranschlagen waren. Dem gegenüber wurden die Kosten für die bezogenen Leistungen nochmals von 110.000 € um 5.000 € auf 105.000 € reduziert. Bereits in den vergangenen Jahren wurde diese Position erheblich zurückgefahren. Weitere Einsparungen können für die betriebstechnischen Einrichtungen nicht dargestellt werden ohne die ordnungsgemäße Unterhaltung der abwassertechnischen Einrichtungen zu gefährden.

 

Im Personalbereich sind die tariflich bedingten Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Bei konstantem Personaleinsatz steigen die Personalkosten um 3.453 €. Die kalkulatorischen Abschreibungen steigen investitionsbedingt um 1.586 €.

 

Trotz der erheblichen Investitionen im Abwasserbereich verringern sich die Fremdkapitalzinsen um 3.785 €. Hintergrund ist das niedrige Zinsniveau in den vergangenen Jahren und der daraus resultierende Abschluss zinsgünstiger Darlehensverträge.

 

In der Gebührenkalkulation wurde bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 4%, eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 48.948 € ausgewiesen. Die Eigenkapitalverzinsung wird in der Regel jährlich an den Gemeindehaushalt abgeführt.

 

Unter Berücksichtigung einer leichten Gebührenunterdeckung in Höhe von 3.872 € aus dem Jahr 2006 ergeben sich Gesamtkosten in Höhe 2.492.463 €.

 

Dieser Ansatz ist gebührenmindernd um die aktivierten Eigenleistungen, die Zinserträge und die sonstigen betrieblichen Erträge zu reduzieren, so dass sich nach Abzug eines Betrages in Höhe von 65.000 € ein umzulegender Aufwand in Höhe von 2.427.463 € ergibt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2008 wird mit einer Schmutzwassermenge von 895.000 m³ gerechnet. Auf diese Schmutzwassermenge sind die Gesamtkosten in Höhe von 1.531.792 € umzulegen. Es ergibt sich ein Schmutzwassergebührensatz von 1,71 € /m³ Schmutzwasser.

 

Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung erhöhen sich von 832.406 € auf 895.670 €. Unter Zugrundlegung der für 2008 ermittelten befestigten und versiegelten Flächen mit 1.995.936 m², ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr ein Gebührensatz in Höhe von 0,45 € /m².

 

Im Ergebnis führt die Erhöhung eines umzulegenden Aufwands in Höhe von 49.012 € in Verbindung mit einer zu berücksichtigenden geringeren Schmutzwassermenge zu einem Anstieg der Schmutzwassergebühr um 3 Cent /m³ und für die Niederschlagswassergebühr um 3 Cent /m².

 

Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel über den Anstieg der Abwassergebühren für einen Haushalt mit vier Personen beigefügt. Danach ergibt sich ein durchschnittlicher Anstieg von rd. 11,00 –12,00 € /Jahr.

 

Zur Zeit wird durch die Gemeindewerke eine Gebührenumfrage bei den Nachbargemeinden durchgeführt, so dass die Auswertung in der Sitzung des Betriebsausschusses zur Verfügung steht. Die Betriebsleitung schlägt vor, die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation zum 01.01.2008 anzuheben und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2008 zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Anstieg des Gebührenaufkommens um 49.012 €

Schmutzwassergebühr + 3 Cent/m³

Niederschlagswassergebühr + 3 Cent/m²

 


Anlagen: