Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Gebührenkalkulation 2008 wird zur Kenntnis genommen

b)      Die Anlage der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird wie in Anlage 5 ergänzt


Sachverhalt:

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2008 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung seit 2004 ersichtlich.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

1.      Unternehmerkosten

Für die Durchführung der Straßenreinigung wird an das beauftragte Unternehmen, die Fa. ALBA-Städtereinigung aus Neuenkirchen, seit dem 01. Januar 2007 eine jährliche Vergütung von 1.029,00 € je Kehrkilometer ./. 3 % Rabatt zzgl. MWSt. gezahlt.

 

Von der Fa. ALBA werden derzeit 155 km berechnet. Ab dem 01.04.2008 kommen folgende zu reinigende Straßen hinzu:

 

Appelhülsen „Platanenweg“    mit ca. 1,020 km,

Appelhülsen „Zedernweg“             mit ca. 0,210 km,

Appelhülsen „Birkenweg“              mit ca. 0,140 km,

Appelhülsen „Walnussweg“    mit ca. 0,140 km

 

     Als Kalkulationsbasis für 2008 wird eine Kehrstrecke von 156 km zugrunde gelegt.

 

 

2. Kosten für den Winterdienst

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen erfolgt durch den Baubetriebshof. Aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten werden die Ausgaben für das Jahr 2008 auf 40.000 € geschätzt.

 

Der Winterdienst auf den Kreisstraßen in Nottuln wird vom Kreis Coesfeld durchgeführt und für das Jahr 2008 auf 1.500,00 € geschätzt.

 

Der Winterdienst für die Ortsdurchfahrten wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Coesfeld, durchgeführt. Die im Jahr 2008 voraussichtlich entstehenden Kosten werden auf 4.000,00 € geschätzt.

 

Weiterhin zählen zu den ansatzfähigen Kosten der Straßenreinigung die Ausgaben für Streumaterialien. Hierfür wird ein Betrag in Höhe von 16.500 € veranschlagt.

 

 

3.      Verwaltungskosten

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.      Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2005

Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung 2006“ schloss mit einer Kostenunterdeckung von 14.005,77  € ab.

Zwar weist die als Anlage 3 beigefügte Teilergebnisrechnung 2006 ein positives Jahresergebnis von 25.616,76 € aus, damit konnten aber die Fehlbeträge aus den Jahren 2004 und 2005 in Höhe von 39.622,53 € nicht abgelöst werden. Der noch verbleibende Fehlbetrag von 14.005,77 € soll durch die Gebühren des Jahres 2008 ausgeglichen werden.

 

 

5.      Gemeindeanteil

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen.

Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

 

Aufgrund der durchgeführten Kalkulation wird für das Jahr 2008 von einer Kostenüberdeckung von ca. 21.600 € ausgegangen (vgl. Anlage 4).

 

Die festgesetzte Gebühr muss durch 12 teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben könnten. Eine Senkung der Gebühr wäre somit nur auf 1,56 € möglich. Bei 148.000 Veranlagungsmetern würden anstatt der 248.640 € (148.000 x 1,68 €) lediglich 230.880 € an Gebühreneinnahmen erzielbar sein, folglich 17.760 € weniger. Damit würde die Kostenüberdeckung für das Jahr 2008 nur noch 3.870 € betragen.

 

Das Volumen des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung ist so gering, dass bereits ein harter Winter zu einer Kostenunterdeckung führen kann. In der Folge müssten die Gebühren wieder angehoben werden. Sollte, wie jetzt kalkuliert, die Kostenüberdeckung in 2008 wirklich eintreten, wird diese dann einem Sonderposten zugeführt. Damit könnten dann etwaige Schwankungen in den folgenden Jahren kompensiert werden.

 

Der bestehende Gebührensatz von jährlich 1,68 € je Frontmeter wird für das Jahr 2008 beibehalten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation. Der Gebührensatz 2007 in Höhe von 1,68 € wird in 2008 beibehalten.


Anlagen:

Anlage 1 Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2008

Anlage 2 Entwicklung 2004 bis 2007

Anlage 3 Teilergebnisrechnung 2006

Anlage 4 Aufstellung der Ertrags- und Aufwandspositionen 2008

Anlage 5 Satzungsänderung