Betreff
Abfallgebührenkalkulation 2008
a) Entwicklung 2007
b) Kalkulation der Abfallgebühren 2008
Vorlage
187/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)   Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2007 wird zur Kenntnis genommen.

b)  Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2008 wird zur Kenntnis genommen.

c)   Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen

      Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird wie in Anlage 3 geändert.


Sachverhalt:

 

Zu a) Entwicklung 2007

Deponiegebühren

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Firma Remondis bis einschließlich Juli 2007 vor.

Anhand der bisher gesammelten Abfall-/Wertstoffmengen lässt sich erkennen, dass es bei den Deponiegebühren zu Abweichungen gegenüber den kalkulierten Mengen kommen wird. Auffallend sind die Abweichungen bei den Deponiegebühren für Rest- und Bio-/Grünabfälle. Die voraussichtlich in 2007 zu zahlenden Gebühren für Restabfälle werden die kalkulierten Gebühren um ca. 5 % übersteigen. Für die Kalkulation der Gebühren 2007 wurden die bis zum Zeitpunkt der Kalkulation angelieferten Restmüllmengen 2006 zugrunde gelegt. Anhand der bis zum Zeitpunkt der Kalkulation 2007 angefallenen Restmüllmengen 2006 hätten die Restmüllmengen in 2007 leicht zurückgehen sollen. Bei den derzeitigen Mengen ist allerdings davon auszugehen, dass ein Rückgang der Restmüllmengen voraussichtlich nicht erfolgen wird, so dass die Deponiegebühren die kalkulierten Beträge überschreiten werden.

Aufgrund des unerwarteten starken Anstiegs der Bio- und Grünabfälle in 2007 wäre der kalkulierte Betrag für die Deponiegebühren (318.384,00 €) um 13 % überschritten worden. Da ein derartiger Anstieg von Bio- und Grünabfällen im ganzen Kreisgebiet zu verzeichnen ist nutzt der Kreis Coesfeld die derzeitige Erlöslage beim Altpapier u.a. dazu, die Deponiegebühren für Bio- und Grünabfälle rückwirkend zum 01.01.2007 herabzusetzen. Durch diese Herabsetzung reduziert sich der Anstieg von 13 % auf ca. 2 %.

 

Firma Remondis / Gemeindewerke Nottuln

 

Bei den Verwertungskosten ist die Position „Wertstoffhof“ auffällig. Hier erfolgte in 2007 ein Anstieg der angelieferten Wertstoffe in fast allen Bereichen. Der Gesamtanstieg liegt bei ca. 5 %. Das entspricht 6.300,00 €.

Die weiteren Kosten für die Firma Remondis und die Gemeindewerke halten sich im Rahmen der Kalkulation.

 

Einnahmen

 

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt (Oktober 2007) veranlagten Abfallbeseitigungsgebühren kann davon ausgegangen werden, dass die voraussichtlichen Einnahmen annähernd den kalkulierten Einnahmen entsprechen werden. Eine erhebliche Änderung ist in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

 

Sonderposten

 

Für das Jahr 2007 wurde in der Gebührenkalkulation eine Entnahme der Sonderposten von 144.000,00 € berücksichtigt. Aufgrund von Hochrechnungen für das Jahr 2007 kann davon ausgegangen werden, dass eine Entnahme von ca. 138.000,00 € erfolgen wird.

 

 

 

 

 

Zu b ) Kalkulation 2008

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühr) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

 

Mit Schreiben vom 28.09.2007 teilte der Kreis Coesfeld, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages, die ab dem Jahr 2008 gültigen Gebührensätze mit.

Die Gebührensätze 2008 werden sich demnach im Gegensatz zu 2007 verringern. Die Grundgebühr für die Gefäße bleibt wie in 2007 bestehen.

                                          2004             2005             2006          2007                      2008

                                          €/t                 €/t                 €/t              €/t                          €/t

 

Restabfälle*                      143,00          140,00          135,00       141,00                   130,00

 

Sperrgut/Matratzen           143,00          140,00          135,00       141,00                   130,00

 

Teppiche                            87,90            87,90          135,90       141,00                   130,00

 

Altholz                                34,20            16,00            16,00         22,00                       5,00

 

Elektroschrott**                  99,15            99,15            99,15           0,00                       0,00

 

Grün-/Bioabfälle                 94,60            94,60            96,60         99,00                     89,00

 

Altpapier                              0,00              0,00              0,00           0,00                       0,00

 

Kühlgeräte**                         8,20              8,20              8,20           0,00                       0,00

 

 

*             inkl. Schadstoffentsorgung, zzgl. Grundgebühr

**                 Die Gebühr wird aufgrund des ElektroG seit 2007 nicht mehr erhoben.

 

Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben, Sperrgut und Teppichen wird eine Umschlaggebühr in Höhe von 20,00 €/t (bisher: 23,00 €) berechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Deponiegebühren/Verwertungskosten wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2006 und 2007 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (Anlage 1)

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. Zur Zeit wird von 49,95 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt. Von 50,05 % der Anschlusspflichtigen wird die 14-tägliche Abfuhr in Anspruch genommen.

Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

II. Anteile der Deponiegebühr/Verwertungs-, Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2007 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2008 in den verschiedenen Bereichen wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Deponiegebühren/Verwertungs-, Beseitigungskosten

 

Restabfall                                              2.269 t            x     130,00 €      =       294.970,00 €

Sperrgut/Matratzen/Teppiche                    415 t            x     130,00 €      =         53.590,00 €

Umschlag 1                                               415 t            x       20,00 €      =           8.300,00 €

Altholz                                                      405 t            x         5,00 €      =           2.025,00 €

 

Gesamt (gerundet)                                                                                            358.885,00

 

1 = Die Umschlaggebühren fallen für die Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut an. Die Restabfälle aus den Straßenpapierkörben werden hier nicht aufgeführt, da sie bei den „sonstigen Kosten“ unter Punkt 8 „Kosten der Straßenpapierkörbe“ (siehe Seite 9) bereits berücksichtigt sind.

 

 

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teil der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Neben dieser Grundgebühr wurde ein mengenabhängiger kostengünstigerer Gebührensatz für Restabfälle festgesetzt

Wie im Jahr 2007 wird der Kreis auch 2008 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2007, auf die Gemeinden umlegen.

 

Die Grundgebühr 2008 (je Einheit) hat sich im Vergleich zu 2007 nicht verändert. Sie beträgt weiterhin je Einheit 18,40 €

 

Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen (§ 5 Abs. 2 der Kreissatzung):

 

60 l bis 120 l-Gefäße       1,06 Einheiten           19,50 €

240 l Gefäße                   2       Einheiten           36,80 €

1,1 m³ Container             10     Einheiten         184,00 €

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2007 (Grundlage für die Abrechnung mit dem Kreis) ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße                        Anzahl                                            Grundgebühr

                                    Stand 01.07.2007

 

80/90 l u. 120 l                   4.923         x       19,50 €         =         95.998,50 €

240 l                                     752         x       36,80 €         =         27.673,60 €

1,1 m³                                     25         x     184,00 €         =           4.600,00 €

 

Grundgebühr                    5.700                                                128.272,10 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Deponiegebühren/Verwertungskosten/Umschlaggebühr und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr wird nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

Ermittlung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten                  358.885,00 €

Grundgebühr                                                                               128.272,10 €

 

                                                                                                   487.157,10 €

 

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2 Seite 2 und 3).

 

 

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße

 

Anmerkungen zu den Abfuhrkosten:

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis erfüllt.

Nach dem derzeitigen Stand wird die Firma Remondis ihre Preise zum 01.01.2008 um 6,28 % erhöhen. Die Preisanpassung erfolgt gem. § 10 Nr. 1 des Abfallabfuhrvertrages. Demnach können die Preise (ausgenommen sind hier die Gestellungskosten) angepasst werden, wenn eine Entgelterhöhung um 5 % nachgewiesen werden kann. Der Nachweis liegt der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Erhöhung wurde in der Kalkulation bereits berücksichtigt.

 

Die Fa. Remondis erhält für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße für die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen im Jahr 2008 eine Vergütung i.H.v. 170.695,02 €. (Anlage 2, Seite 4: abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

Gestellung 80 l / 120 l            4.964 Gefäße      x      0,15 €      x    12 Mon.  =     8.935,20 €

 

Gestellung 240 l                        745 Gefäße      x      0,22 €      x    12 Mon.  =     1.966,80 €

 

Gestellung 1,1 m³                        24 Gefäße      x      1,86 €      x    12 Mon.  =        535,68 €

 

Beförderung                                    2.269 t      x    19,49 €                           =   44.222,81 €

 

Vergütung 14 täglich              2.839 Gefäße      x      0,75 €      x    27 Abf.   =   57.489,75 €

 

Vergütung 4 wöchentl.           2.870 Gefäße      x      0,72 €      x    14 Abf.   =   28.929,60 €

 

Vergütung wöchentl. 1,1 m3        24 Gefäße      x      5,83 €      x    52 Abf.   =     7.275,84 €

 

Zwischensumme                                                                                               149.355,68 €

abzgl. 4 % Bonus*                                                                                                5.974,23 €

 

                                                                                                                        143.381,45 €

zzgl.19 % MwSt                                                                                                 27.242,48 €

 

Insgesamt                                                                                                170.623,93 €

 

 

*    Aufgrund des derzeitig bestehenden Abfallabfuhrvertrages werden ab dem 5. Vertragsjahr insgesamt 4 % Bonus gewährt.

 

 

 

Die für die Abfuhr der 1,1 m³ Container anfallenden Abfuhrkosten i.H.v. 12.285,95 € werden von der o.g. Gesamtvergütung abgezogen. Somit verbleiben für die 5.709 Restmüllgefäße zu verteilende Kosten i.H.v. 158.337,98 €.

 

Die Gebühr für die Container ergibt sich wie folgt:

 

Vergütung:            8.311,92 €       (7.275,84 € ./. 4 % Bonus + 19 % MwSt)

Gestellung:               611,96 €       (535,68 € ./. 4 % Bonus + 19 % MwSt)

Beförderung:              3.362,07 €         (anteilige Menge (151 t) an der o.g. Gesamttonage

                                                            ./. 4 % Bonus + 19 % MwSt)

Gesamt           12.285,95 €      

 

 

Kostenanteil je Gefäß:          158.337,98 €    :   5.709       =           27,73

Kostenanteil je Container:       12.285,95 €     :        24       =            511,91 €

 

IV. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für den Bioabfall, werden zu den Deponiegebühren die Abfuhrkosten, die Kosten für die Beförderung und die Kosten für die Gestellung hinzugerechnet.

 

Gestellung 120 l           2.839 Gefäße   x             0,15 €     x 12 Mon.      =                        5.110,20 €

Gestellung 240 l           2.200 Gefäße   x             0,22 €     x 12 Mon.      =                        5.808,00 €

 

Vergütung            5.039 Gefäße  x         0,77 €    x 26 Abf.     =             100.880,78 €

 

Beförderung                  2.969 t  x         9,91 €                     =                29.422,79€

Zwischensumme                                                                                                        141.221,77 €

abzgl. 4 % Bonus                                                                                5.648,87 €

 

                                                                                                    135.572,90 €

zzgl. 19 % MwSt                                                                                25.758,85 €

 

Gesamtkosten Fa. Remondis                                                           161.331,75 €

 

Deponiegebühr                    2.969 t      x       89,00 €                     =                     264.241,00 €

 

Insgesamt                                                                                                      425.572,75 €

 

 

 

Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer

zahlen, abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2008:                         634

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:                52,00 €           

(Der Anteil von 52,00 € ist frei gewählt worden, damit sich eine Ersparnis von ca. 35,00 € ergibt)

634 Eigenkompostierer x 52,00 €         =     32.968,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 392.604,75 € (425.572,75 € ./. 32.968,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 4.463 regulären Biotonnen verteilt:

 

392.604,75 €       :   4.463 Gefäße         = 87,97 €

 

Kosten für zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)   Jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) ist kostenlos.

 

b)   Jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) kostet 87,97 € im Jahr.

 

V. Kostenanteil Papiertonne

 

Im Auftrag der DSD AG wurde vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur – Management GmbH in Ahlen (INFA) eine Analyse zur Ermittlung des zurechenbaren Masseanteils in der PPK-Erfassung (PPK = Papier, Pappe, Karton) durchgeführt.

Die Analyse der INFA hat für die Gemeinde Nottuln einen Masseanteil von 16,82 % ergeben. Das bedeutet, dass 83,18 % von der Gemeinde zu tragen sind.

 

a) Verwertungskosten

 

Die Position Altpapier ist aufgrund der sich derzeit abzeichnenden Erlöslage bei der Verwertung von Altpapier aus der Gebührensatzung des Kreises Coesfeld gestrichen worden.

Eine zusätzliche Ausschüttung von Papiererlösen wird nicht erfolgen, da die weiteren Deponiegebühren (für Bioabfall und Restmüll) durch die Erlöse herabgesetzt werden konnten.

 

b) Abfuhrkosten/Beförderung/Gestellung

 

Der von der Gemeinde Nottuln zu zahlende Betrag an die Fa. Remondis für die Entleerung, Gestellung und Beförderung der Papiertonnen bzw. -mengen beträgt 92.297,59 €.

 

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

Gestellung 240 l   5.696 Gefäße  x 0,22 €  x  12 Mon. x   83,18 %   =      12.508,14 €

 

Beförderung               1.391 t  x 16,43 €                x   83,18 %   =      19.010,07 €

 

Vergütung 4 w.   5.696 Gefäße  x 0,80 €  x  13 Abf.  x   83,18 %   =      49.274,50 €

 

Summe                                                                                                                  80.792,71 €

abzgl. 4 % Bonus                                                                                                     3.231,71 €

 

                                                                                                                             77.561,00 €

zzgl. 19 % MwSt                                                                                                   14.736,59 €

 

Insgesamt                                                                                                     92.297,59 €

 

 

 

 

 

 

Zu jeder aufgestellten Restmülltonne (ausgenommen sind hiervon die 37 Gewerbeabfallgefäße) gehört eine Papiertonne.

Für die zu den Restmüllgefäßen aufgestellten Papiertonnen ergeben sich folgende zu verteilende Kosten:

 

 

92.297,59 €      :       5.696 Gefäße        =        16,20 €

 

 

c) Kosten für eine zusätzliche Papiertonne

 

Auch hier wird dem Bürger die Möglichkeit eingeräumt, weitere zusätzliche Papiertonnen zu beantragen. Zur Ermittlung der Gebühr werden die Verwertungs- und Abfuhrkosten zusammengefasst.

Da in 2008 keine Verwertungskosten anfallen, beläuft sich die kostendeckende Gebühr für eine zusätzliche Papiertonne auf 16,20 €.

 

Dem Außenbereich wird zum Ausgleich des längeren Abfuhrzeitraums kostenlos eine zweite Papiertonne zur Verfügung gestellt. Durch die so geschaffene Vereinheitlichung der Leistung im Innen- und Außenbereich können die Abfuhrkosten zusammengefasst und durch die Anzahl der insgesamt aufgestellten Restmüllgefäße geteilt werden.

 

 

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten

(jeweils gerundet)

 

1.      Personalkosten                                                                                                41.004,00 €

2.      Verwaltungskosten                                                                                            5.274,00 €

3.      Kosten für die Erstellung von Informationsmaterial                                              1.300,00 €

         (Abfuhrkalender)

4.      Verteilungskosten Abfuhrkalender                                                                      1.400,00 €

5.      Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen durch den Bauhof                      6.333,00 €

6.     Kosten für Umweltaktionen                                                                300,00 €

7.     Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles                                   15.594,00 €

8.     Kosten Straßenpapierkörbe

       a) Entleerungskosten des Bauhofes                                                16.160,00 €

       b) Deponiegebühren (20 t x 150,00 € (Dep.- + Umschlaggebühren))      3.000,00 €

       c) Muldengestellungskosten                                                               802,00 €

       d) Anschaffungskosten                                                                  1.000,00 €

       e) Aufstellungskosten                                                                    1.000,00 €

9.     Betreibung Wertstoffhof                                                              139.700,00 €

10.   Grünabfälle v. Wertstoffhof (Deponiegeb.692 t x 89,00 €)                   61.588,00 €

 

       Gesamt                                                                                                  294.455,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)

 

  1. Bei der Kalkulation der Personalkosten für 2008 wurde eine Kostensteigerung von

2 % berücksichtigt.

 

  1. Als Verwaltungskosten wurde eine geschätzte Pauschale i.H.v. 0,92 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Hierunter fallen Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

  1. Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

            Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt. Die Erstellung neuer Aufkleber für die 14-tägliche Restmüllabfuhr und die Erstellung einer Umweltbroschüre sind in 2008 nicht erforderlich.

 

  1. Der Betrag wurde aufgrund der in 2007 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2008 wird voraussichtlich, wie in 2007, durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.

 

 

 

  1. Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher (Jan.-Juli) in 2007 gesammelten Mengen.

 

  1. Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen z.B. Beschaffungskosten für Sammelsäcke, Muldengestellungskosten usw. zu verstehen.

 

  1. Die Leistungen des Schadstoffmobils sind durch die Wirtschaftsbetriebe des Kreis Coesfeld europaweit ausgeschrieben worden. Eine endgültige Auftragserteilung ist bislang noch nicht erfolgt. Für die monatliche Sammlung werden voraussichtlich Kosten von 1.092,00 € zzgl. 19 % MwSt anfallen.

 

  1. Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle.

 

  1. Die o.g. Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:

 

Grundentgelt                                                                                           24.272,92 €

Benutzerfreundliche Behälterfüllung                                                          23.752,93 €

Personalkosten                                                                                       24.814,89 €

Annahme von SPM, Grünabfällen, Möbelholz, Teppichen                          6.621,89 €

Transport der o.g. Fraktionen                                                                 36.509,40 €

Annahme Kühl- u. Haushaltskleingeräte                                                     1.444,95 €

 

                                                                                                            117.416,98 €

zzgl. 19 % Mehrwertsteuer                                                                     22.309,23 €

 

Gesamt                                                                                                 139.726,21 €

Gerundet                                                                                              139.700,00 €

 

Bei den Kosten zur Betreibung des Wertstoffhofes wurde die für 2008 angekündigte Erhöhung im Lohnkostenbereich i.H.v. 10,24 % berücksichtigt. Gem. § 6 Zi. 8 des Vertrages über den Bau und den Betrieb des Wertstoffhofes können die Kostensteigerungen berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 5 % betragen.

 

 

 

 

 

 

 

10.       Die hier angesetzte Menge ergibt sich aufgrund der von Januar bis Juli am Wertstoffhof angelieferten Grünabfälle.

           

Um den Anteil an sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 7, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

 

294.455,00 €   :     5.733 Stück          =          51,36 €

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Anmerkung:

 

Die Vorgehensweise bei der Kostenverteilung, also die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren, wird von der Gemeindeprüfungsanstalt als übersichtlich und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend befunden. Das System sollte daher weiterhin beibehalten werden.

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2008 liegt aufgrund der Kalkulation über dem in 2007 gültigen Gebührensatz.

Die Gebührenveränderung beläuft sich von + 1,28 % (bei den 1,1 m²-Container) bis + 29,79 % (bei den Gewerbeabfalltonnen)

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Kosten nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

Aufgrund der Sonderposten war es bisher möglich, die Gebühr für die Abfallbeseitigung die letzten Jahre konstant zu halten. Anhand einer Abgabenart (240 l Restmüll, 14 täglich, mit Biotonne) wurde nachvollzogen, dass seit dem Jahr 1998 keine Gebührenerhöhung mehr durchgeführt worden ist. Für die Jahre 2005 und 2006 hat es darüber hinaus eine Herabsetzung gegeben (2005 um ca. 20,00 € und 2006 um 3,00 €).

Da der aktuelle Stand der Sonderposten für das Jahr 2008 keine weitere Entnahme zulässt, müssen die Gebühren für 2008, erstmals nach 10 Jahren, angehoben werden.

 

Seit dem 01.01.2006 erhebt die Firma Remondis für jeden Tauschvorgang (bis zu drei Gefäße) eine Gebühr in Höhe von 5,00 €. (Bei 1,1 m³-Containern beträgt die Gebühr 15,00 €). Dies betrifft neben dem Austausch von Gefäßen auch deren Neuaufstellung und deren Abzug.

Für den Austausch von defekten Gefäßen wird weiterhin von der Gebührenerhebung abgesehen.

Die Austauschgebühr wird in der Kalkulation 2008 nicht berücksichtigt, da sie von den Bürgern erhoben und an die Fa. Remondis weitergeleitet wird.

 

Zu c) Änderung der Satzung

 

Die Verwaltung schlägt vor, die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln vom 23.12.1999 in der zur Zeit gültigen Fassung, wie als Anlage 3 der Vorlage beigefügt, zu ändern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

Anlage 1                   Gefäßstückzahl                   Anlage 2                   Berechnung der Gebühren

Anlage 3                   Satzungsänderung                   Anlage 4                   Haushaltsansätze