Betreff
Maßnahmen zur dauerhaften Haushaltskonsolidierung
Vorlage
149/2007/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Ab dem Jahr 2008 wird das Defizit im Ergebnishaushalt um jährlich 200.000 € reduziert, das heißt für den Finanzplanungszeitraum: 2008 um 200.000 €, 2009 um 400.000 €, 2010 um 600.000 € und 2011 um 800.000 €. Diese Reduzierung des Defizits kann erfolgen durch Verringerung der Aufwendungen oder durch Anhebung der Erträge.

 

  1. Das jährliche Gesamtdefizit darf nicht überschritten werden. Sollten im jeweils laufenden Haushaltsjahr neue freiwillige Leistungen oder Erhöhungen bestehender freiwilliger Leistungen beschlossen werden, müssen an anderer Stelle Einsparungen bzw. Mehrerträge in gleicher Höhe dargestellt werden.

 

  1. Sollte es im Rahmen des Jahresabschlusses zu einer Verbesserung des geplanten Defizites durch Mehr- bzw. Minderaufwendungen kommen, so ist der Differenzbetrag zwischen Planung und tatsächlichem Ergebnis ausschließlich als Sondertilgung für die Verbindlichkeiten der GIG einzusetzen, wenn die Liquidität im Finanzplanungszeitraum gesichert ist.

 

 

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat am 23.05.2006 einstimmig das „Freiwillige Haushaltskonsolidierungskonzept zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes“ beschlossen. Auslöser für diesen Beschluss war die Forderung des Kreises, den Haushalt der Gemeinde langfristig zu sichern.

 

In seiner Sitzung am 04.09.2007 hat der Rat die überarbeitete Fortschreibung des Freiwilligen Haushaltskonsolidierungskonzeptes wiederum einstimmig beschlossen. Unter laufender Nr. 22 des Konzeptes wurde folgender Punkt in den beiden o. g. Sitzungen mit beschlossen:

 

„Während des Konsolidierungszeitraumes soll sich die Kommune im Grundsatz nicht vertraglich zu freiwilligen Leistungen verpflichten. Als freiwillig sind auch Erstattungen, Zuschüsse etc. anzusehen, die im Rahmen pflichtiger Aufgaben über die rechtlich festgelegten Leistungen hinaus gewährt werden. Der Auftrag, dass während des Konsolidierungszeitraumes keine weiteren freiwilligen Leistungen von der Kommune übernommen werden, wird beachtet.“

 

Die Praxis in den Jahren 2006 und 2007 sah allerdings anders aus. Es gab für Politik und Verwaltung immer wieder gute und nachvollziehbare Gründe, von diesem Beschluss abzuweichen und weitere freiwillige Leistungen zu gewähren. Dieses Vorgehen erschwert verständlicherweise aber die von Rat und Verwaltung angestrebte und vom Kreis eingeforderte dauerhafte Konsolidierung des Gemeindehaushaltes.

 

Um perspektivisch wieder in die Nähe eines ausgeglichenen Haushaltes zu gelangen, schlägt der Unterzeichner folgenden Weg vor:

 

  1. Ab dem Jahr 2008 wird das Defizit im Ergebnishaushalt um jährlich 200.000 € reduziert, das heißt für den Finanzplanungszeitraum: 2008 um 200.000 €, 2009 um 400.000 €, 2010 um 600.000 € und 2011 um 800.000 €. Diese Reduzierung des Defizits kann erfolgen durch Verringerung der Aufwendungen oder durch Anhebung der Erträge.

 

  1. Das jährliche Gesamtdefizit darf nicht überschritten werden. Sollten im jeweils laufenden Haushaltsjahr neue freiwillige Leistungen oder Erhöhungen bestehender freiwilliger Leistungen beschlossen werden, müssen an anderer Stelle Einsparungen bzw. Mehrerträge in gleicher Höhe dargestellt werden.

 

  1. Sollte es im Rahmen des Jahresabschlusses zu einer Verbesserung des geplanten Defizites durch Mehr- bzw. Minderaufwendungen kommen, so ist der Differenzbetrag zwischen Planung und tatsächlichem Ergebnis ausschließlich als Sondertilgung für die Verbindlichkeiten der GIG einzusetzen.

 

In der Sitzung des HFA am 23.10.2007 wurden die Punkte 1. und 2. einstimmig beschlossen. Der Punkt 3. wurde auf Initiative der SPD-Fraktion nicht beschlossen, vielmehr wurde angekündigt, eine ergänzende Formulierung zu suchen. Ein Abstimmungsgespräch mit der SPD-Fraktion ergab, dass folgende Formulierung, die Unterzeichner auch so unterstellt hatte, der Finanzlage der Gemeinde gerecht würde:

 

 „...der GIG einzusetzen, wenn die Liquidität im Finanzplanungszeitraum gesichert ist.“

 

Damit soll sichergestellt werden, dass Sondertilgungen nicht mit Liquiditätskrediten „erkauft“ werden, was unter dem Strich natürlich unwirtschaftlicher wäre.

 

Durch den auf dem Deckblatt formulierten Beschluss soll die bisher auf „Freiwilligkeit“ basierende Beschränkung der Übernahme von freiwilligen Leistungen umgewandelt werden in eine verbindliche Entscheidung des Rates, alles Handeln der Konsolidierung des Haushaltes in der vorgeschlagenen Form zu unterwerfen. Maßgeblich dabei ist die Einhaltung des jährlich geplanten Defizits. Das bedeutet allerdings auch, dass der Rat weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten hat, wenn er sich innerhalb des beschlossenen Haushaltes bewegt.

 

Wenn es gelingt, diese Vorgaben einzuhalten und Bund, Land und Kreis die Kommunen nicht mit weiteren Belastungen belegen, ist ein ausgeglichener Haushalt spätestens im Jahr 2018 realistisch.

 

 

 

Fallberg


Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung des gemeindlichen Defizites um 200.000 € p. a. und Darstellung eines ausgeglichenen Haushaltes bis spätestens zum Haushaltsjahr 2018