Beschlussvorschlag:
- Über die im Verfahren eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit wird, wie in Anlage 3 dargestellt, beschlossen.
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB: Der Bebauungsplan mit Begründung wird, wie in Anlage 1 dargestellt, beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat beschlossen, wenn es rechtlich möglich ist, öffentliche Grünflächen der Gemeinde zu veräußern.
Dies ist städtebaulich und organisatorisch bei den in den Plänen der Anlage 2 dargestellten Flächen möglich.
Darum wurde für diese Flächen eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Der weitere Sachverhalt kann der Begründung (s. Anlage 2) entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für vereinbarte Grundstücksankäufe ca. 12.200,00 €, später möglicherweise zu veräußernde Grundstücke
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf der Bebauungsplanänderung
Anlage 2 Entwurf der Begründung
Anlage 3 Abwägungsvorschläge für die Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit
Anlage 4 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses