Betreff
Korrektur Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2005
Vorlage
181/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Im Frühjahr 2007 wurden von der Verwaltung im Anlagevermögen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 im Bereich des Grundstücks- bzw. Infrastrukturvermögens Unstimmigkeiten  entdeckt. So waren z.B. die im Eigentum der Gemeinde Nottuln stehenden Geh- und Radwege (inklusive Parkstreifen) entlang der Bundes-, Landes- bzw. Kreisstraßen nicht erfasst worden.

 

In Absprache mit unserer Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Gabriele Hahne bestand Einigkeit darüber, dass die erforderlichen Wertänderungen in ihrer Gesamtheit eine wesentliche Abweichung i.S. d. § 57 Abs. 1 GemHVO darstellen und damit eine entsprechende Berichtigungspflicht besteht. Die Notwendigkeit der Berichtigung fehlerhafter Ansätze ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln.

 

Die Berichtigung der Eröffnungsbilanz erfolgt im aktuellen, noch nicht festgestellten Jahresabschluss, also im Jahresabschluss zum 31.12.2006.

 

Um auszuschließen, dass in späteren Haushaltsjahren erneute Korrekturen notwendig werden, hat sich die Verwaltung entschlossen, die Positionen im Anlagevermögen mit höheren Wertansätzen einer vollständigen Überprüfung zu unterziehen. So wurde z.B. das komplette Grundstücksvermögen mit den Übersichten aus dem Liegenschaftskataster abgeglichen und eventuell vorhandene weitere Differenzen mit korrigiert.

 

Darüber hinaus hat die Verwaltung die bei der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Juli 2007 gemachten Feststellungen in die Eröffnungsbilanzkorrektur einbezogen, sofern hieraus eine Berichtigungspflicht gem. § 57 GemHVO resultierte. So wurden z.B. sämtliche Gebäude nach Vorgaben der GPA neu bewertet. Ferner wurden die in der Vergangenheit zugeflossenen Investitionspauschalen sowie Schul- und Sportpauschalen einzelnen Vermögensgegenständen zugeordnet und als Sonderposten passiviert.

 

Die korrigierte Eröffnungsbilanz wird von Frau Hahne ab der 44. KW geprüft. Ein entsprechender Prüfungsbericht wird dem Rat in nächster Zeit zur Verfügung gestellt.

 

Die Korrekturen und die damit verbundenen Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre werden von der Verwaltung in der Sitzung aufgezeigt und mündlich erläutert. Die Vorlage der testierten Korrektur der Eröffnungsbilanz nebst Berichtsteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und dann auch in Schriftform den Fraktionen rechtzeitig zugehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung dargestellt.