Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Appelhülsen-Nord II"
Änderung der Festsetzungen zur Höhe der Einfriedigung
Vorlage
162/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Bebauungsplanänderung wird abgelehnt.


Sachverhalt:

Im Baugebiet Appelhülsen gibt es immer wieder Verstöße gegen die Festsetzung 4.5 (siehe Beispiele in Anlage 2):

Mauern und Zäune zu öffentlichen Verkehrsflächen sind unzulässig. Einfriedungen in Form von lebenden Hecken sind bis zu einer Höhe von 1,0 m zulässig (trifft nicht auf Einzelbäume zu.

Vorab dürfen Zäune bis zu einer max. Höhe von 0,8 m errichtet werden, bis die anzupflanzenden Hecken ihre entgültige Höhe bis max. 1,0 m erreicht haben. Das Material der Zäune darf nachher nicht mehr sichtbar sein. Die allgemeine Verkehrssicherheit darf – vor allem in Kreuzungsbereichen – nicht beeinträchtigt werden.

 

Ähnliche Festsetzungen sind in vielen Baugebieten getroffen worden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Ermächtigungsgrundlage, der § 86 der Landesbauordnung, für eine solche Festsetzung rein gestalterisch ist und dass der Aspekt der Verkehrssicherheit nur zusätzlich gilt.

Der Gemeinde liegt der Antrag eines Grundstückseigentümers in Appelhülsen Nord II vor, der eine Änderung dahingehend fordert, dass Einfriedungen bis max. 1,80 m auch zu öffentlichen Verkehrsflächen zulässig sein sollen (s. Anlage).

Auch wenn sich die Vollzugskontrolle durch die Behörde sich in Teilen schwierig gestaltet und Einzelfälle dann zu einem Einschreiten führen, bildet die Festsetzung im Bebauungsplan jedoch ein wichtiges gestalterisches Element, auf das nicht verzichtet werden sollte. Sowohl die generelle als auch die ausnahmsweise Zulassung von deutlich höheren Zäunen oder Anpflanzungen als 1 m an oder zu öffentlichen Verkehrsflächen wird in der Konsequenz zu einer „Einwallung“ der einzelnen Grundstücke führen, die aus städtebaulicher Sicht nicht gewollt sein kann. Die Verwaltung vermag sich aus diesem Grunde dem Anliegen des Antragstellers nicht anschließen zu können, auch wenn er dokumentiert hat, dass sich mehrere Hausbesitzer im Bereich des Bebauungsplanes Appelhülsen Nord II nicht an die Festsetzungen des Bebauungsplanes gehalten haben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1            Antrag auf Bebauungsplanänderung

Anlage 2            Fotos