Betreff
Zwischenbericht zur Ortsentwicklung, Hochwasserschutz und Hochwassersituation in den Ortsteilen Darup und Schapdetten
Vorlage
148/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Ortsteil Darup

Hochwassersituation, Hochwasserschutz, Ortsentwicklung:

Die Ortsentwicklung Darup hängt im Wesentlichen von einer gesicherten Hochwasserabwehr (HQ 100) im Ortsteil Darup ab. Bis dahin können Bauvorhaben nur:

·        auf noch unbebauten Grundstücken innerhalb der Bestandsbebauungspläne und

·        auf Grundstücken des nicht beplanten Innenbereiches

genehmigt werden.

Die förmliche Ausweisung neuer Baulandflächen für den Ortsteil Darup ist – zunächst einmal ohne Berücksichtigung sonstiger Parameter- erst möglich, wenn der Hochwasserschutz für die Ortslage Darup sichergestellt ist.

Der Gemeinde Nottuln liegt es daran, einen Hochwasserschutz anzubieten, der sich nicht nur an der Gefahrenabwehr einzelner Immobilien orientiert, sondern auch gleichzeitig eine bauliche Entwicklung für den Ortsteil Darup ermöglicht. Zur Lösung dieses Problems wird eine Fläche benötigt, die bisher käuflich nicht erworben werden konnte.

Die Verwaltung prüft deshalb in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld, ob im Rahmen einer Planfeststellung eine Durchsetzung des Hochwasserschutzes für den Ortsteil Darup möglich bzw. rechtlich zulässig ist. Dazu bedarf es jedoch detaillierter Einzeluntersuchungen zu:

  • tatsächlich gefährdeten Immobilien
  • Prüfung, ob unter Beachtung einer Verhältnismäßigkeit auch andere technische Varianten zu Lösung der Hochwasserproblematik möglich sind.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich gutachterlich prüfen lassen, welche Immobilien bei Starkregenereignissen ein Wasserproblem haben können.

In einem jetzt laufenden Verfahrensschritt wird geklärt, mit welchen Mitteln die Immobilien zu sichern oder überhaupt sicherbar sind.

Der Auftrag dazu ist erteilt, ein Ergebnis wird frühestens Ende Oktober 2007 erwartet.

 

Ortsteil Schapdetten

 

Ortsentwicklung:

In Schapdetten gibt es noch zahlreiche landwirtschaftliche Hofstellen mit Viehhaltung. Eine Grundvoraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist unter anderem, dass Gerüche aus der Landwirtschaft mit dem Wohnen und das Wohnen mit der Landwirtschaft vereinbar sein müssen. Die Verwaltung hat deshalb die Landwirtschaftliche Untersuchungsstelle Münster, die als begutachtende Stelle wohl die größte Akzeptanz unter den Landwirten besitzt, mit einer Untersuchung der Geruchssituation in Schapdetten beauftragt. Ein Ergebnis wird allerdings wegen Arbeitsüberlastung erst zum Ende des Jahres 2007 erwartet.

Sobald das Ergebnis vorliegt, wird entschieden werden können, ob und welche Flächen außerhalb einer Hochwasserproblematik einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden können.

 

Hochwasserschutz:

FB IV hat im Auftrag des FB III einen Vorentwurf zum Abfang wild abfließenden Oberflächenwassers in die Ortslage Darup in Auftrag gegeben. Dieser Vorentwurf ist im Fachausschuss für Gemeindeentwicklung schon vorgestellt worden. Da es sich bei diesem Entwurf nur um eine einzige Meinung zu Lösungsansätzen handelt, wurde dem Lippeverband der Vorentwurf zugeleitet mit der Bitte zu prüfen, ob es auch andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Die Meinungsäußerung des Lippeverbandes steht allerdings noch aus.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ein Finanzaufwand entsteht erst mit der konkreten Umsetzung einer Baumaßnahme.