Betreff
Entlastungsstraße Nottuln-West, Planvorhaben 106
Vorlage
129/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:              (als Empfehlung an den Gemeinderat)

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Entlastungsstraße Nottuln-West“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird eingeleitet. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Sachverhalt:

Historie:

Bei der Planung des Baugebietes Fasanenfeld II regten Bürger an, den Baufahrzeugverkehr über die vorhandenen Wirtschaftswege am Zippenberg zur B 525 abzuleiten. Dieser Gedanke wurde aufgegriffen; durch den Investor wurde eine Behelfsstraße zwischen Baugebiet und B 525 hergestellt.

Diese Baustraße entsprach einerseits dem Interesse der Altanlieger am Fasanenfeld I und den Anwohnern des Oberstockumer Weges, aber nicht allen Bauherren des Neubaugebietes. Ursache dafür war der regelmäßige Gebrauch der Straße nicht nur durch Baufahrzeuge, sondern auch durch Bürger sowohl aus dem Neubaugebiet als auch aus dem Bereich Stockum als „Schleichweg“ zur B 525. In der Folgezeit kam es zu verschiedenen Maßnahmen der Betroffenen, auch mit polizeilicher Hilfe den Verkehrsfluss zu unterbinden, zuletzt mit einem Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten durch den Kreis Coesfeld gegen den Bestand der Straße.

 

Sachlage:

Die Straße ist eine reine Behelfszuwegung zum Baugebiet, ausschließlich für Baufahrzeuge deklariert. Fremdverkehr lässt sich allerdings nicht grundsätzlich verhindern. Da die Straße auch kein Gefährdungspotenzial bietet, kontrolliert die Polizei die Einhaltung der aufgestellten Beschilderung nicht regelmäßig.

Es gibt einen förmlichen, aber zeitlich befristet genehmigten Anschluss an die B 525 durch den Landesbetrieb Straßen NRW. Die Genehmigung endet mit Wirkung zum 31.12.2007.

Ein Antrag auf Verlängerung der Anschlussgenehmigung ist vom Nutzer gestellt worden. Die Anschlussgenehmigung stellt keine Baugenehmigung dar.

 

Verkehrliche Bedeutung eines Anschlusses an die B 525:

Mit der Planung des Baugebietes Fasanenfeld II im Jahr 2002 wurde deutlich, dass die verkehrliche Belastung des Oberstockumer Weges an die Grenze der objektiven Belastbarkeit gekommen ist/ bzw. durch die neue Bebauung kommen wird.

Auch davor gab es schon in diese Richtung weisende Beschlüsse des Rates der Gemeinde Nottuln; so z.B. über den Beschluss der sogenannten Netzschlusslösung.

Eine weitere bauliche Entwicklung im Westen Nottulns wäre ohne Entlastungsmöglichkeit Richtung B 525 ausgeschlossen.

Die Gestaltung der westlichen Seite des Bebauungsplanes Fasanenfeld II mit einer Haupterschließungsstraße, die außerhalb der Wohnquartiere angeordnet ist, ihre stumpfe Abbindung ohne Wendehammer, die Lage neben einem parallel laufenden Wirtschaftsweg lässt erkennen, dass eine Fortsetzungsplanung, in welcher Form auch immer, zu erwarten ist (siehe Anlage 2).

Wünsche der Bürger:

An die Verwaltung werden immer wieder die Wünsche der Befürworter oder Gegner der Baustraße herangetragen, diese zu öffnen oder zu schließen, andere Verkehrsräume zu öffnen oder zu schließen. Hierbei werden die unterschiedlichsten Argumente vorgetragen, die an dieser Stelle nicht bewertet werden müssen.

Verkehrliche Entwicklung:

In der Bundesrepublik lässt sich eine ständige Zunahme der Kraftfahrzeuge feststellen. Während noch vor 40 Jahren das Automobil überhaupt erstrebenswert war, war es vor 20 Jahren der Zweitwagen, heute scheint jeder Volljährige sein eigenes Auto zu besitzen.

 

Verkehrssituation Nottuln:

Nottuln hat - theoretisch gesprochen - eine sternförmige Straßeninfrastruktur, der es an Ableitungen von Hauptader zu Hauptader fehlt. Eine Entlastung z.B. der 525 wird sich erst ergeben, wenn die Ortsumgehung in Betrieb genommen werden kann. Andere verkehrliche Entlastungen sind nicht in Sicht.

 

Absicht:

Die missliche Situation an der Verbindung zwischen Fasanenfeld und B 525 ist hinreichend bekannt. Wie zuvor schon ausgeführt wurde, kann Nottuln-West ohne eine verkehrliche Ableitung an überregionale Straßen nicht weiter entwickelt werden.

Die sich am Oberstockumer Weg als Nadelöhr ergebende Verkehrssituation sollte auch im Hinblick auf die Nähe der Schulen und Sportstätten Grund sein, den Weg für eine Lösung des Verkehrsproblems aufzuzeigen.

Dazu bedarf eines förmlichen Aufstellungsbeschlusses für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes.

Inhalt des Planes:

In dem Planverfahren soll geklärt werden, ob und inwieweit eine Verbindungsstraße, ausgehend von der Straße Am Zippenberg bis zur B 525 planerisch dargestellt werden kann. Der nur für die Straßenverbindung aufzulegende Bebauungsplan soll auf die Straßenführung sowie die äußere Gestaltung der Straße eingehen.

Das heißt, soweit rechtlich zulässig, sollen schon im Bebauungsplan Aussagen zur verkehrsberuhigten Führung oder Möblierung der Straße getroffen werden.

Details sollte allerdings auch das Planverfahren erbringen. Der Suchraum ist in Anlage 1 dargestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Sachkosten in Höhe von ca. 10.000,00 €


Anlagen:

Anlage 1            Planausschnitt - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 106

Anlage 2            Übersichtskarte zur Straßenstruktur