Betreff
Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Vorlage
126/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln steht dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ grundsätzlich   positiv gegenüber.

 

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage, des zu erwartenden Verwaltungsaufwandes und der unklaren Bedarfssituation nimmt die Gemeinde Nottuln am Landesprogramm nicht teil.


Sachverhalt:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1.8.2007 ein auf 2 Jahre befristetes Programm aufgelegt mit dem Ziel, die Kosten für das Mittagessen für Kinder und Jugendliche in Ganztagsschulen zu subventionieren.

 

Eigens hierzu wird eine Summe von zehn Millionen Euro pro Schuljahr bereitgestellt.

 

Das Land pauschaliert die Kosten für ein Mittagessen in Höhe von 2,50 €/Tag. Von diesen Kosten sollen grundsätzlich

 

a)      vom Land bis zu 1 € (x 200 Schultage = 200 €/Jahr)

b)      von den Eltern 1 € ( x 200 Schultage = 200 €/Jahr) und

c)      von den Kommunen 0,50 € (x 200 Schultage = 100 €/Jahr)

 

aufgebracht werden. Es mehren sich bereits jetzt die Anzeichen, dass die bereitgestellte Summe beim Land nicht ausreicht und sich der Landesanteil verringert.

 

 

Auch wenn das Vorhaben „Kindern aus sozial schwachen Familien sicherzustellen, dass sie an einem Mittagessen teilnehmen können, wenn sie den ganzen Tag Unterricht haben“ grundsätzlich natürlich nur zu unterstützen ist, muss auf folgende Kritikpunkte hingewiesen werden:

 

 

Eine Bedarfsermittlung bei den Nottulner Ganztagsschulen (Geschwister-Scholl-Hauptschule, St. Martinus-Grundschule, Astrid-Lindgren-Grundschule) und eine Nachfrage beim Verein Pippi-Langstrumpf e.V. hat ergeben, dass nur wenige Kinder in der Mittagszeit „unterversorgt“ sind.

 

In den meisten Fällen ist hierbei zu beobachten, dass die betroffenen Eltern oftmals nicht bereit sind, für das „Essen außer Haus“ überhaupt Geld zu bezahlen. Es wurde mehrheitlich die Befürchtung geäußert, dass auch, trotz der oben darstellten Finanzierungshilfe, eine Bereitschaft der Eltern nicht erlangt wird, z.B. 200 € für ein Mittagessen „zusätzlich“ auszugeben. Lunchpakete, wie auch immer, werden aller Voraussicht nach in diesen Fällen die Regel bleiben.

 

In den wenigen Einzelfällen, in denen die notwendige mittägliche Versorgung mit Lebensmitteln durch die Erziehungsberechtigten unterbleibt, wurden in der Vergangenheit Mittel und Wege gefunden, um den Kindern unbürokratisch zu helfen.

 

Das Landesprogramm ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden!

 

Es ist insbesondere nicht sachgerecht, dass in jedem Einzelfall die Bedürftigkeit der Kinder und ihrer Eltern geprüft wird.

 

Als bedürftig anzusehen sind in der Regel Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag erhalten oder deren Beiträge für die Offene Ganztagsschule vom Jugendamt übernommen werden.

 

Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen verursacht die Verwaltung Kosten von 25 bis 30 Prozent der Fördersumme.

 

 

Insbesondere ist:

 

a)      ein förmlicher Beschluss des Schulträgers erforderlich

 

b)      die Bedürftigkeit der geförderten Kinder und Jugendlichen durch beweiskräftige  Unterlagen zu belegen

 

c)      das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Offenlegung der Bedürftigkeit einzuholen

 

a)      ein förmlicher Förderantrag  und Verwendungsnachweis durch die Kommunen zu erstellen; Fördergelder werden an die Kommunen ausgezahlt und müssen weitergeleitet werden

 

 

Auf die Landesförderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Landesfonds ist auf zehn Millionen Euro begrenzt bei einer zweijährigen Laufzeit. Es bleibt zu befürchten, dass sich die Landesförderung je Kind schon während der Laufzeit verringert und sich das Land nach Ablauf der zwei Jahre gänzlich aus der Finanzierung herauszieht.

 

 

Schon zum heutigen Zeitpunkt würde sich die Gemeinde Nottuln zu einer zusätzlichen neuen freiwilligen Leistung in Höhe von 100 Euro/Kind/Jahr verpflichten. Die Problematik in bezug auf das „Freiwillige Haushaltskonsolidierungskonzept“ wurde zuletzt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.8.2008 eingehend erörtert.

 

Eine Eilbedürftigkeit ist gegeben, da die Gemeinde Nottuln den Förderantrag bereits zum 30.9.2007 zu stellen hätte.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine