Betreff
Beauftragung einer Marktanalyse mit Wirtschaftslichkeitsberechnung zur Gründung einer kommunalen Infrastrukturgesellschaft
Vorlage
064/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Beitritt zu einer Infrastrukturgesellschaft wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte hierfür in die Wege zu leiten. Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt nach Auswertung einer Marktanalyse und entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen.


Sachverhalt:

Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld, die keine eigenen Stadtwerke haben, nämlich die Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden, beabsichtigen, zukünftig stärker als bisher gemeinsame kommunale Daseinsvorsorge zu betreiben.

 

Es ist daran gedacht, eine Neuordnung in der Versorgung der Bevölkerung vorzunehmen.

 

Dazu ist beabsichtigt, eine Infrastrukturgesellschaft zu gründen, in der alle wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Ver- und Entsorgung der neun Städte und Gemeinden gebündelt werden. Ziel ist es, durch interkommunale Zusammenarbeit eine optimale und kostengünstige Versorgung der Bürgerschaft sicherzustellen.

 

Erstes Ziel ist es, die Stromversorgung einschließlich der Straßenbeleuchtung, die Gasversorgung sowie die Wasserversorgung zu rekommunalisieren. Die beteiligten neun Städte und Gemeinden beabsichtigen, bei Ablauf der Konzessionsverträge die Netze in eine eigene Infrastrukturgesellschaft zu übernehmen. Ggf. sollen sich private Beteiligungspartner aus der Ver- und Entsorgungswirtschaft mit einer Beteiligungsquote von bis zu insgesamt 49 % an der gemeinsamen Infrastrukturgesellschaft beteiligen können.

 

Darüber hinaus wird die gemeinsame Infrastrukturgesellschaft nach Gründung und vor Übernahme der ersten kommunalen Verteilungsnetze darüber entscheiden, ob sie künftig die Betriebsführung der Strom-, Gas- und Wasserverteilungsnetze selbst, das heißt mit eigenem Personal und eigenen Sachmitteln, vornimmt, oder ob sie die technische und kaufmännische Betriebsführung an fachkundige, zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen aus der privaten Ver- bzw. Entsorgungswirtschaft fremd vergibt.

 

Folgende Ziele bzw. Vorteile sind mit der Infrastrukturgesellschaft zu erreichen:

- Übernahme der Kommunalen Stromversorgung und Straßenbeleuchtung in überwiegend

  kommunale Hand,

- Aufbau von Versorgungsstrukturen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Kreis Coesfeld,

- kommunalfreundliche Gestaltung des Strom-Konzessionsvertrages und des

  Straßenbeleuchtungsvertrages,

- Zahlung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe (unverändert),

- Teilhabe am unternehmerischen Gewinn,

- gesicherte Eigenkapitalverzinsung,

- Einflussnahme auf die Investitionsentscheidungen (Netzausbau, Erdverkabelungen, Prioritäten,

  Kosten etc.),

- Einflussnahme  auf die Gestaltung der Netznutzungsentgelte, der Baukostenzuschüsse und

  Stromtarife,

- Einflussnahme auf die Standards der Betriebsführung und Unterhaltung der Stromnetze und

  der Straßenbeleuchtungsanlagen.

 

Folgende Maßnahmen sind bis zum Herbst, spätestens Jahresende 2007 vorgesehen:

- Interkommunale Abstimmung über die geplante Geschäftstätigkeit der gemeinsamen

  Gesellschaft,

- Marktanalyse der neun Kommunen,

- Gelegenheit zur Stellungnahme zur Marktanalyse für Selbstverwaltungsorganisationen von

  Handwerk, Industrie und Handel und der einschlägigen Gewerkschaften,

- Erstellung  von Wirtschaftlichkeitsberechnungen,

- Entwurf eines GmbH-Vertrages für die gemeinsame kommunale Infrastrukturgesellschaft,

- Ratsbeschlüsse in jeder Stadt bzw. Gemeinde zur Gesellschaftsgründung,

- Anzeige der Gesellschaftsgründung und der Beteilung an der Gesellschaft bei der

  Kommunalaufsicht,

- Abschluss des GmbH-Gesellschaftsvertrages und Besetzung der Organe der Gesellschaft

  (Geschäftsführung, fakultativer Aufsichtsrat).

 

Nach § 46 EnWG sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, zwei Jahre vor Ende eines Konzessionsvertrages dies im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Die Gemeinden Rosendahl, Olfen, Senden, Lüdinghausen und Ascheberg haben dies bereits in Bezug auf Strom, einige auch für Gas getan.

Eine Liste mit den Daten zum Auslaufen der Strom-, Gas- und Wasserkonzessionsverträge ist als Anlage beigefügt.

 

Alle angesprochenen Gemeinde habe eine Checkliste erhalten, mit der sie die betriebswirtschaftlichen Daten, die bilanziellen Daten (Anschaffungs- und Herstellungskosten, vereinnahmte und noch nicht aufgelösten Baukostenzuschüsse etc.) sowie die technischen Daten bei ihrem jetzigen Versorger abfragen können. Diese Daten sind Vorrausetzung für die Wirtschaftlichkeitsberechnung.

 

Zu Rechtsfragen der zulässigen wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden sieht der Referentenentwurf zum zukünftigen § 107 GO NW vor : „Die Gemeinde darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich  betätigen, wenn .......bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen der dringende öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann.“ Nach dieser Formulierung kann nach heutigem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass der beabsichtigten Zusammenarbeit keine rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen.

 

Aufgrund einer gemeinsamen Vereinbarung unter den Städten und Gemeinden ist festgelegt worden, dass die Gemeinde Ascheberg

 

  1. mit der Federführung bei der Gesellschaftsgründung und der Verhandlungsführung beauftragt wird und
  2. dass die Gemeinde Ascheberg einen Rechtsanwalt für die rechtliche Beratung sowie
  3. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die energiewirtschaftliche Beratung beauftragt.

 

Begleitet wird dieser Prozess durch eine Arbeitsgruppe, in der Vertreter aus den Städten und Gemeinden Olfen, Rosendahl und Senden sind.

 

Es ist beabsichtigt, für einen ersten Teilschritt die Rechtsanwälte Schnutenhaus und Kollegen, Berlin, mit der rechtlichen Beratung sowie die Wicom AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, mit energiewirtschaftlichen Beratungen zu beauftragen.

 

Der Auftrag umfasst die indikative Kaufpreisermittlung der Stromnetze, die Erstellung eines Zeit- und Maßnahmeplans, eine Marktanalyse, eine Auswertung der Stellungnahmen zur Marktanalyse sowie die Durchführung einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für alle Stadt- und Gemeinderäte gleichzeitig. Die Sitzung der neun Stadt- und Gemeinderäte hat am 14. Mai 2007 bereits stattgefunden.

 

Die für die Beratung anfallenden Kosten werden von allen beteiligten neun Städten und Gemeinden zu gleichen Teilen getragen.

 

Eine Beschlussfassung über die tatsächliche Gründung der Infrastrukturgesellschaft soll den Stadt- und Gemeinderäten nach durchgeführter und erläuterter Marktanalyse sowie Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgeschlagen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da die Kosten im Haushalt 2007 darstellbar sind.


Anlagen:

Aufstellung über das Ende der Strom-, Gas- und Wasserkonzessionsverträge