Betreff
Neubau der B 525 - Ortsumgehung Nottuln
hier: Hydrogeologisches Gutachten für den Bereich der Querung des Wasserschutzgebietes des Wasserwerkes der Gemeinde Nottuln
Vorlage
057/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Der Landesbetrieb Straßen.NRW, Niederlassung Coesfeld, und die Gemeinde Nottuln haben gemeinsam Prof. Dr.-Ing. Gerd Lange, Oyten, mit der Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens für den Bereich der Querung des Wasserschutzgebietes des Wasserwerkes der Gemeinde Nottuln beauftragt.

In diesem Gutachten sollten die Auswirkungen der geplanten Straßenbaumaßnahme auf die Grundwasserverhältnisse in einem hydrogeologischen Gutachten nachgewiesen werden.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden Bedenken und Einwendungen vorgetragen, die sich auf eine mögliche Gefährdung des Grundwassers und damit der Wasserversorgung der Gemeinde Nottuln beziehen. Diese Bedenken sollen im Gutachten berücksichtigt werden.

Das Gutachten wurde in zwei Teilen erstellt; der erste Teil liegt als so genanntes Prüfexemplar/Leseexemplar vor und wurde den Fraktionen bereits zur Kenntnis gegeben.

Der Gutachter wird in der Sitzung persönlich anwesend sein und Informationen sowohl zum ersten Teil des Gutachtens als auch zum aktuellen Stand des zweiten Teils geben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aus den Ergebnissen des Gutachtens ergeben sich keine finanziellen
Auswirkungen. Die Erstellungskosten für das Gutachten werden absprachekonform
zwischen dem Landesbetrieb Straßen.NRW und der Gemeinde Nottuln geteilt.