Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage werden die in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 14.3.2006 dargestellten Sozialdaten der Gemeinde Nottuln fortgeschrieben.
1.
Entwicklung der Fallzahlen BSHG/SGB II
Bekanntlich wurde zum 1.1.2005 die damalige Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz und die damalige Arbeitslosenhilfe in wesentlichen Punkten reformiert und durch das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - neu geregelt.
Die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften (reine Zahlfälle, wie auch zu 2) und 3)) stellt sich wie
folgt dar:
Bedarfsgemeinschaften
BSHG 31.12.2004 |
Bedarfsgemeinschaften
SGB II 31.12.2005 |
Bedarfsgemeinschaften SGB II 31.12.2006 |
166 Fälle/401 Personen |
400 Fälle/815 Personen |
371 Fälle/818 Personen |
Vermittlungen
auf dem 1.
Arbeitsmarkt bis
31.12.2004 |
Vermittlungen auf dem 1. Arbeitsmarkt bis zum 31.12.2005 |
Vermittlungen auf dem 1. Arbeitsmarkt bis zum 31.12.2006 |
0 |
53 (Zeitraum 1.6. – 31.12.2005) |
168 |
Entwicklung
Plus-Jobs 31.12.2004 |
Entwicklung
Plus-Jobs 31.12.2005 |
Entwicklung
Plus-Jobs 31.12.2006 |
|
Abgeschl. Vereinbarungen 164 Geleistete Stunden 27.721 Davon A&QUA 59%/16.500 Andere 41%/11.221 Anzahl der Träger 26 |
Abgeschl. Vereinbarungen 101 Geleistete Stunden 28.596 Davon A&QUA 61%/17.527 Andere 39%/11.070 Anzahl der Träger 20 |
2.
Entwicklung der Fallzahlen GSiG/SGB XII
Das Gesetz zur bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) trat am 1.1.2003 als eigenständiges Sozialleistungsgesetz in Kraft und wurde ebenfalls im Rahmen der Reformen zum 1.1.2005 in das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – überführt. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stellt sich wie folgt dar:
Bedarfsgemeinschaften GSiG 31.12.2004 |
Bedarfsgemeinschaften SGB XII 31.12.1005 |
Bedarfsgemeinschaften SGB XII 31.12.2006 |
41 Fälle/47 Personen |
60 Fälle/66 Personen |
60 Fälle/65 Personen |
3.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Der Gemeinde Nottuln
obliegt in eigener Zuständigkeit die Gewährung der Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Hier stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen wie folgt dar:
Bedarfsgemeinschaften AsylbLG 31.12.2004 |
Bedarfsgemeinschaften AsylbLG 31.12.2005 |
Bedarfsgemeinschaften AsylbLG 31.12.2006 |
72 Fälle/177 Personen |
66 Fälle/159 Personen |
54 Fälle/128 Personen |
4.
Unterbringung von obdachlosen Personen
Der Gemeinde Nottuln obliegt die ordnungsbehördliche Aufgabe zur Beseitigung der Obdachlosigkeit. Die Unterbringung stellt sich im Jahresvergleich wie folgt dar:
Untergebrachte
Personen 31.12.2004 |
Untergebrachte
Personen 31.12.2005 |
Untergebrachte
Personen 31.12.2006 |
207 Personen/6 Standorte |
170 Personen/5 Standorte |
125 Personen/4 Standorte |
Verhältnis Flüchtling/Spätaus- siedler/Sonstige 81,64 % / 12,56 % / 5,80 % |
Verhältnis Flüchtling/Spätaus- siedler/Sonstige 84,12 % / 5,29 % / 10,59 % |
Verhältnis Flüchtling/Spätaus- siedler/Sonstige 86,40 % / 2,40 % / 11,20 % |
Belegungsquote
31.12.2004 |
Belegungsquote
31.12.2005 |
Belegungsquote
31.12.2006 |
69
Wohneinheiten, davon 14
frei |
65
Wohneinheiten, davon 19
frei |
61
Wohneinheiten, davon 23
frei |
Anmerkung:
Die Objekte
Weseler Straße und Daruper Straße stehen in Eigentum der Gemeinde.
Das Objekt
Dülmener Str. 5 – 7 (13 Wohneinheiten) ist bis 28.2.2010 angemietet.
Das Objekt
Eckenhovener Weg 31/33 (28 Wohneinheiten) ist bis zum 31.12.2011 angemietet.
5. Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler wurden wie folgt aufgenommen:
„Zuweisung“ ausländischer
Flüchtlinge in 2004 |
„Zuweisung“ ausländischer.
Flüchtlinge in 2005 |
„Zuweisung“ ausländischer
Flüchtlinge in 2006 |
13 |
17 |
5 |
„Zuweisung“ von
Spätaussiedlern in 2004 |
„Zuweisung“ von
Spätaussiedlern in 2005 |
„Zuweisung“ von
Spätaussiedlern in 2006 |
7 |
0 |
0 |
6. Bürgerservice
Soziales
Im Wesentlichen sind hier zu nennen die Bewilligung von Wohngeld, die Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, die Bearbeitung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung und der Einzug der Elternbeiträge aufgrund der Satzung des Kreises Coesfeld über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)
2004 |
2005 |
2006 |
Wohngeldfälle 859 davon Mietzuschuss 752 davon Lastenzuschuss 107 |
Wohngeldfälle 851 davon Mietzuschuss 728 davon Lastenzuschuss 123 |
Wohngeldfälle 906 davon Mietzuschuss 784 davon Lastenzuschuss 122 |
Rentenangelegenheiten 966 |
Rentenangelegenheiten 1340 |
Rentenangelegenheiten* 800 |
Schwerbehindertenang. 364 |
Schwerbehindertenang. 306 |
Schwerbehindertenang. 305 |
Rundfunkgebühren 445 |
Rundfunkgebühren 469 |
Rundfunkgebühren 449 |
Elternbeiträge Kindergärten
(GTK) 591.954,36 € nachrichtlich: gezahlter Betriebskosten- zuschuss für Kindergärten 2004 333.229,38 € |
Elternbeiträge Kindergärten (GTK) 593.258,43 € nachrichtlich: gezahlter Betriebskosten- zuschuss für Kindergärten 2005 348.515,61 € |
Elternbeiträge Kindergärten (GTK) 627.906,50 € nachrichtlich: gezahlter Betriebskosten- zuschuss für Kindergärten 2006 364.096,08 € |
*Erläuterung:
Es handelt sich um den Stand der Rentenangelegenheiten
im August 2006. Aufgrund der Erkrankung des zuständigen Mitarbeiters konnte die
statistische Erhebung nicht weitergeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine