Betreff
Sozialdaten 2004 bis 2006 der Gemeinde Nottuln
Vorlage
042/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Mit dieser Vorlage werden die in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 14.3.2006 dargestellten Sozialdaten der Gemeinde Nottuln fortgeschrieben.

 

 

1. Entwicklung der Fallzahlen BSHG/SGB II

 

Bekanntlich wurde zum 1.1.2005 die damalige Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz und die damalige Arbeitslosenhilfe in wesentlichen Punkten reformiert und durch das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - neu geregelt.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (reine Zahlfälle, wie auch zu 2) und 3)) stellt sich wie folgt dar:

 

Bedarfsgemeinschaften BSHG

31.12.2004

Bedarfsgemeinschaften

SGB II

31.12.2005

Bedarfsgemeinschaften

SGB II

31.12.2006

166 Fälle/401 Personen

400 Fälle/815 Personen

371 Fälle/818 Personen

 

 

Vermittlungen auf dem

1. Arbeitsmarkt

bis 31.12.2004

Vermittlungen auf dem         1. Arbeitsmarkt

bis zum 31.12.2005

Vermittlungen auf dem        1. Arbeitsmarkt

bis zum 31.12.2006

0

53

(Zeitraum 1.6. – 31.12.2005)

168

 

 

Entwicklung Plus-Jobs

31.12.2004

Entwicklung Plus-Jobs

31.12.2005

Entwicklung Plus-Jobs

31.12.2006

 

Abgeschl. Vereinbarungen 164

Geleistete Stunden        27.721

Davon A&QUA      59%/16.500

Andere                  41%/11.221

Anzahl der Träger                26

Abgeschl. Vereinbarungen 101

Geleistete Stunden       28.596

Davon A&QUA      61%/17.527

Andere                  39%/11.070

Anzahl der Träger                20

 

 

2. Entwicklung der Fallzahlen GSiG/SGB XII

 

Das Gesetz zur bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) trat am 1.1.2003 als eigenständiges Sozialleistungsgesetz in Kraft und wurde ebenfalls im Rahmen der Reformen zum 1.1.2005 in das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – überführt. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stellt sich wie folgt dar:

 

Bedarfsgemeinschaften

GSiG

31.12.2004

Bedarfsgemeinschaften

SGB XII

31.12.1005

Bedarfsgemeinschaften

SGB XII

31.12.2006

41 Fälle/47 Personen

60 Fälle/66 Personen

60 Fälle/65 Personen

 

 

3. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Der Gemeinde Nottuln obliegt in eigener Zuständigkeit die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Hier stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen wie folgt dar:

 

Bedarfsgemeinschaften

AsylbLG

31.12.2004

Bedarfsgemeinschaften

AsylbLG

31.12.2005

Bedarfsgemeinschaften

AsylbLG

31.12.2006

72 Fälle/177 Personen

66 Fälle/159 Personen

54 Fälle/128 Personen

 

 

4. Unterbringung von obdachlosen Personen

 

Der Gemeinde Nottuln obliegt die ordnungsbehördliche Aufgabe zur Beseitigung der Obdachlosigkeit. Die Unterbringung stellt sich im Jahresvergleich wie folgt dar:

 

Untergebrachte Personen

31.12.2004

Untergebrachte Personen

31.12.2005

Untergebrachte Personen

31.12.2006

207 Personen/6 Standorte

170 Personen/5 Standorte

125 Personen/4 Standorte

Verhältnis Flüchtling/Spätaus-

siedler/Sonstige

81,64 % / 12,56 % / 5,80 %

Verhältnis Flüchtling/Spätaus-

siedler/Sonstige

84,12 % / 5,29 % / 10,59 %

Verhältnis Flüchtling/Spätaus-

siedler/Sonstige

86,40 % / 2,40 % / 11,20 %

 

 

Belegungsquote 31.12.2004

Belegungsquote 31.12.2005

Belegungsquote 31.12.2006

69 Wohneinheiten,

davon 14 frei

65 Wohneinheiten,

davon 19 frei

61 Wohneinheiten,

davon 23 frei

 

Anmerkung:

 

Die Objekte Weseler Straße und Daruper Straße stehen in Eigentum der Gemeinde.

Das Objekt Dülmener Str. 5 – 7 (13 Wohneinheiten) ist bis 28.2.2010 angemietet.

Das Objekt Eckenhovener Weg 31/33 (28 Wohneinheiten) ist bis zum 31.12.2011 angemietet.

 

 

5. Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern

 

Ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler wurden wie folgt aufgenommen:

 

„Zuweisung“ ausländischer Flüchtlinge in 2004

„Zuweisung“ ausländischer. Flüchtlinge in 2005

„Zuweisung“ ausländischer Flüchtlinge in 2006

13

17

5

 

„Zuweisung“ von Spätaussiedlern in 2004

„Zuweisung“ von Spätaussiedlern in 2005

„Zuweisung“ von Spätaussiedlern in 2006

7

0

0

 

 

6. Bürgerservice Soziales

 

Im Wesentlichen sind hier zu nennen die Bewilligung von Wohngeld, die Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, die Bearbeitung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung und der Einzug der Elternbeiträge aufgrund der Satzung des Kreises Coesfeld über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)

 

2004

2005

2006

Wohngeldfälle                    859

davon Mietzuschuss     752

davon Lastenzuschuss 107

 

Wohngeldfälle                     851

davon Mietzuschuss     728

davon Lastenzuschuss 123

 

Wohngeldfälle                   906

davon Mietzuschuss     784

davon Lastenzuschuss 122

Rentenangelegenheiten     966

 

Rentenangelegenheiten    1340

 

Rentenangelegenheiten*  800

Schwerbehindertenang.     364

 

Schwerbehindertenang.      306

Schwerbehindertenang.    305

Rundfunkgebühren             445

 

Rundfunkgebühren              469

Rundfunkgebühren           449

Elternbeiträge Kindergärten

(GTK)                 591.954,36 €

 

nachrichtlich:

gezahlter Betriebskosten-

zuschuss für Kindergärten

2004                    333.229,38 €

 

Elternbeiträge Kindergärten

(GTK)                   593.258,43 €

 

nachrichtlich:

gezahlter Betriebskosten-

zuschuss für Kindergärten

2005                      348.515,61 €

Elternbeiträge Kindergärten

(GTK)                627.906,50 €

 

nachrichtlich:

gezahlter Betriebskosten-

zuschuss für Kindergärten

2006                  364.096,08 €

 

*Erläuterung:

Es handelt sich um den Stand der Rentenangelegenheiten im August 2006. Aufgrund der Erkrankung des zuständigen Mitarbeiters konnte die statistische Erhebung nicht weitergeführt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

keine