Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der MusikAgentur Nottuln e.V. vom 30.3.2007 wird zugestimmt.
§ 2, dritter Absatz des Vertrages Gemeinde Nottuln/Musikschulverein vom 4.5.2004 erhält folgende Fassung:
Der Musikschulverein ist berechtigt, die Raumkapazitäten den Musikschulunterricht erteilenden oder im musisch-künstlerischen Bereich lehrenden Personen oder Institutionen nach seiner Satzung zur Verfügung zu stellen. Über die Erhebung eines Entgeltes entscheidet der Verein.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Nottuln hat am 04. Mai 2004 mit dem damaligen Musikschulverein Nottuln e.V. einen Vertrag geschlossen, der mit Wirkung vom 30.09.2004 u.a. die Nutzung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten durch den Musikschulverein regelt. Dieser Vertrag ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Gemäß § 2, dritter Absatz, „ist der Musikschulverein berechtigt, die
Raumkapazitäten den Musikschulunterricht erteilenden Personen und Institutionen
nach seiner Satzung zur Verfügung zu stellen“.
Nunmehr stellt die MusikAgentur
Nottuln e.V., nachfolgend „MusikAgentur“ genannt, den als Anlage Nr. 2 beigefügten Antrag auf Erweiterung der Vermietungsmöglichkeiten
„auch an andere im musisch-künstlerischen Bereich lehrende Personen und
Institutionen“.
Hintergrund dieses Antrages ist ein Angebot der „Da Capo – Kreativschule“ auf Malunterricht.
Die Kreativschule ist Mitglied in der MusikAgentur und bietet bereits erfolgreich Musikunterricht in den von der MusikAgentur angemieteten Räumen an.
Nach Aussage der Antragstellerin herrscht hier ein großer Bedarf.
Seitens der Verwaltung bestehen hiergegen keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage Nr. 1: Vertrag Musikschulverein Nottuln e.V./Gemeinde Nottuln vom 4.5.2004
Anlage Nr. 2: Antrag der Musikagentur Nottuln e.V. vom 30.3.2007