Betreff
Förderung der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH
Vorlage
58/2007/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH wird im Jahr 2007 keine Festbetragsförderung (alternativ: eine Festbetragsförderung in Höhe von ...............€) gewährt. Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung und sollen überplanmäßig bereit gestellt werden.


Sachverhalt:

Die Bezuschussung der Musikwerkstatt gGmbH für das Jahr 2007 wurde bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 13.03.2007 und des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2007 diskutiert.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte einstimmig beschlossen:

 

„Der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH wird im Jahr 2007 keine Festbetragsförderung gewährt.“

 

Nach längerer Aussprache war sich der Ausschuss einig, dass der Antrag vertagt wird und der Musikwerkstatt zur Zeit noch keine Festbetragsförderung gewährt wird. Der zuständige Geschäftsführer der Musikwerkstatt sollte zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit eingeladen und gebeten werden, dort die Arbeit der Gesellschaft und die Finanzierung vorzustellen.

 

Diese Einladung wurde zur Sitzung am 5.6.2007 ausgesprochen.

 

Anmerkung:

Inzwischen hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld den Beschluss gefasst, die Musikwerkstatt Nottuln gGmbH als freien Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Coesfeld unbefristet anzuerkennen.

Nach telefonischer Auskunft des Kreisjugendamtes Coesfeld stehen der Musikwerkstatt somit Fördermöglichkeiten z.B. für Ferienfreizeiten, Jugendpflegematerialien, Gruppenleiterschulungen, etc. offen. Konkrete Förderanträge lagen zur Zeit des Telefonates mit dem Jugendamt noch nicht vor, könnten allerdings in der Sitzung direkt bei der Musikwerkstatt nachgefragt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschlusslage


Anlagen:

keine