Beschlussvorschlag:

 

Folgende Aufnahmekapazitäten in den Grundschulen werden festgelegt:

 

St. Martinus Grundschule Teilstandort St. Martinus Grundschule  3-zügig
Astrid-Lindgren-Grundschule       2,5-zügig
St. Marien Grundschule  3-zügig
Sebastian Grundschule       1,5-zügig
St. Martinus Grundschule Teilstandort St. Bonifatius Grundschule  1-zügig


Sachverhalt:

 

Wie bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 26.09.2006 bzw. am 07.11.2006 dargestellt, werden aufgrund der Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 01.08.2008 die Schulbezirksgrenzen für die Grundschulen wegfallen.

Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang.

 

1. Raumangebot der Schulen

Nach dem Raumangebot unserer Schulen stellt sich die Situation wie in der Anlage 1 dargestellt dar. Bei Bedarf könnten an der Astrid-Lindgren-Grundschule zur Zeit anders genutzte Räume wieder zu Klassenräumen umfunktioniert werden, um die dargestellte Zügigkeit sicher zu stellen.

 

2. Schülerprognose

Unter Berücksichtigung der im Schulgesetz geänderten vorgezogenen Einschulungszeiträume sowie des Kriteriums der „nächstgelegenen Schule“ wurde eine aktuelle Einschulungsprognose für die Schuljahre 2008/2009 bis 2012/2013 erstellt (vgl. Anlage 2). Hierbei wurden die in dem jeweiligen Schuljahr schulpflichtig werdenden Kinder aus der Einwohnerdatei ermittelt. Die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule richtet sich nach § 7 der Schülerfahrkostenverordnung (Schulweg, kürzester Fußweg). Der Teilstandort St. Bonifatius Grundschule der St. Martinus Grundschule wurde dabei separat dargestellt.

 

3. Festlegung der Aufnahmekapazität

Um dem Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule gerecht zu werden, sollten unter Berücksichtigung des vorhandenen Raumprogramms und der zuvor getroffenen Prognose folgende Aufnahmekapazitäten festgelegt werden.

St. Martinus Grundschule Teilstandort St. Martinus Grundschule         3-zügig
Astrid-Lindgren-Grundschule      2,5-zügig
St. Marien Grundschule         3-zügig
Sebastian Grundschule      1,5-zügig
St. Martinus Grundschule Teilstandort St. Bonifatius Grundschule          1-zügig

Die Schülerentwicklung z.B.  aufgrund von Zu- und Wegzügen, des Wahlverhaltens der Erziehungsberechtigten betreffend die vorzeitige Einschulung und unter Berücksichtigung der gewachsenen Strukturen bzw. der bestehenden Linienführung der öffentlichen Verkehrsmittel in einigen Gebieten der Gemeinde Nottuln (z.B. Baumberg, Heller, Limbergen, Stevern) ist in den Folgejahren aufmerksam zu beobachten.

Es ist davon auszugehen, dass die jetzt zu treffende Entscheidung zukünftig den tatsächlichen Verhältnissen angepasst und somit modifiziert werden muss.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


Anlagen:

 

 

1. Raumangebot der Grundschulen

 

2. Prognose der Schulanfänger in den kommenden Jahren auf der Grundlage der Daten des Einwohnermeldeamtes