Betreff
Grundstück Appelhülsener Straße 22
· Antrag auf Erweiterung der zulässigen Verkaufsfläche für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränke, Tabakwaren und Zeitschriften um 300 qm
· Zulassung einer Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimentein Höhe von 200 qm
Vorlage
V00015/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

(als Empfehlung an den Gemeinderat)

Der Antrag der Eigentümerin wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Die Eigentümerin des Grundstücks Appelhülsener Straße 22 ist an die Gemeinde herangetreten, um die oben genannten Erweiterungen der Verkaufsfläche zu beantragen.

Dazu wäre eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Südwestlich der Appelhülsener Straße II“ notwendig.

Begründet wird der Antrag mit dem Grundsatz des Rechts auf Gleichbehandlung, da dem
K + K Markt an der Oststraße eine Erweiterung seiner Verkaufsfläche zugestanden wurde.

Diese Entscheidung beruht auf dem Einzelhandelskonzept der Gemeinde Nottuln welches ein mäßiges zusätzliches Potenzial für den Sortimentsbereich Lebensmittel sieht. Da eine den heutigen Anforderungen angemessene Betriebsform mit der notwendigen Verkaufsfläche im Hauptgeschäftsbereich der Gemeinde Nottuln nicht mehr verwirklicht werden kann, wurde der zusätzliche Bedarf an der Oststraße – am Ergänzungsstandort „Appelhülsener Straße“ verortet.

Die Verträglichkeit der Ausweitung der Verkaufsfläche wurde durch eine Verträglichkeitsstudie der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh bestätigt. Bei einer weiteren Erhöhung der Verkaufsfläche wäre – wie aus dem Einzelhandelskonzept ersichtlich – jedoch eine Zentrenschädigung zu vermuten.

Eine Ergänzung zentrenrelevanter Sortimente außerhalb des Lebensmittelbereiches schließt das Einzelhandelskonzept als schädlich gegenüber dem Hauptgeschäftsbereich aus, da hier kein zusätzliches Potenzial mehr besteht. Darum sollen zusätzliche zentrenrelevante Sortimente – abgesehen von den üblichen Randsortimenten – außerhalb des Hauptgeschäftsbereiches grundsätzlich nicht mehr planungsrechtlich ermöglicht werden. Nur so kann die Versorgung im Zentrum gewährleistet bleiben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Antrag der Eigentümerin